Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung
Bruttogrundfläche (BGF) - Die Bruttogrundfläche bezeichnet die Summe aller Grundflächen eines Gebäudes, die sich aus den Grundrissen sämtlicher Grundrissebenen ergibt, einschließlich der Konstruktionsflächen wie Wände, Stützen und Schächte.
Die Bruttogrundfläche ist in der DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen) normiert und bildet die oberste Ebene der Flächensystematik für Hochbauten. Sie umfasst alle Flächen eines Gebäudes, gemessen auf Höhe der Oberfläche des Fußbodens, unabhängig davon, ob die Räume ausbaufähig, nutzbar oder lediglich konstruktionsbedingt vorhanden sind.
Die BGF setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: der Konstruktions-Grundfläche (KGF) und der Netto-Raumfläche (NRF). Die Konstruktions-Grundfläche erfasst alle Flächen, die von tragenden und nichttragenden Bauteilen eingenommen werden, also Außenwände, Innenwände, Stützen, Schornsteine und Installationsschächte. Die Netto-Raumfläche gliedert sich wiederum in die Nutzungsfläche (NUF), die Technikfläche (TF) und die Verkehrsfläche (VF). Die Nutzungsfläche umfasst alle Räume, die dem eigentlichen Gebäudezweck dienen, die Technikfläche beinhaltet Heizungs-, Lüftungs- und Elektroräume, und die Verkehrsfläche deckt Flure, Treppenhäuser und Aufzugsschächte ab.
Eine wesentliche Abgrenzung besteht zur Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Während die BGF sämtliche Geschosse einschließlich Keller, Dachgeschoss und Konstruktionsflächen erfasst, beschränkt sich die Wohnfläche auf die tatsächlich zu Wohnzwecken nutzbaren Räume. Balkone und Terrassen werden in der WoFlV nur anteilig, Räume mit geringer Deckenhöhe nur teilweise angerechnet. Die BGF fällt daher in der Regel deutlich höher aus als die Wohnfläche.
In der Baukostenkalkulation dient die Bruttogrundfläche als zentrale Bezugsgröße für die Ermittlung der Herstellungskosten. Die Normalherstellungskosten (NHK) aus den Sachwertrichtlinien werden je Quadratmeter BGF angegeben. Damit ist die BGF unmittelbar maßgeblich für das Sachwertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), bei dem der Gebäudesachwert über die Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung bestimmt wird.
Auch bei Baugenehmigungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und der Planung von Bauvorhaben ist die BGF eine unverzichtbare Kenngröße. Sie ermöglicht den Vergleich verschiedener Gebäudeentwürfe hinsichtlich ihrer Flächeneffizienz, etwa durch das Verhältnis von Nutzungsfläche zu Bruttogrundfläche. Ein hoher NUF/BGF-Quotient spricht für eine wirtschaftliche Bauplanung mit geringem Konstruktions- und Erschließungsaufwand.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Unterschiede: Ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus in Nürnberg mit 20 Wohnungen hat eine Wohnfläche (WoFlV) von 1.200 m². Die BGF beträgt - einschließlich Treppenhaus, Keller, Haustechnikraum und Außenwandkonstruktion - möglicherweise 1.800 m² oder mehr. Das Verhältnis BGF zu Wohnfläche liegt typischerweise bei 1,3-1,6, je nach Gebäudetyp und Baujahr. Ältere Gebäude mit massiven Außenwänden und ausgebauten Kellern haben ein ungünstigeres Verhältnis als schlanke Neubauten mit wenig Konstruktionsanteil.
| Fläche | Abkürzung | Inhalt | Typisches Verhältnis zur WoFlV |
|---|---|---|---|
| Bruttogrundfläche | BGF | Alle Grundflächen aller Geschosse inkl. Konstruktionsflächen | BGF = 130-160 % der WoFlV |
| Netto-Raumfläche | NRF | BGF minus Konstruktionsflächen (KGF) | NRF = 80-85 % der BGF |
| Nutzungsfläche | NUF | Nutzbare Räume (Wohnen, Büro, Lager) | Kernanteil der NRF |
| Verkehrsfläche | VF | Flure, Treppen, Aufzüge | 15-25 % der NRF |
| Technikfläche | TF | Heizraum, Lüftungsanlage, Schächte | 2-5 % der NRF |
| Wohnfläche | WoFlV | Nur Wohnräume, Balkone 25-50 %, Schrägen anteilig | Basis Mietrecht / Verkauf |
Praxisbeispiel: EFH Nürnberg-Erlenstegen, 5 Zimmer. BGF: 280 m², Wohnfläche WoFlV: 175 m². Verhältnis BGF/WoFlV: 1,60 - typisch für Altbau mit massiven Sandsteinwänden und ausgebautem Keller.
Wer in der Metropolregion Nürnberg eine Immobilie verkaufen oder bewerten lassen möchte, sollte die Bruttogrundfläche nicht mit der Wohnfläche verwechseln. Gerade bei den typischen fränkischen Sandsteinhäusern in der Nürnberger Altstadt oder den Gründerzeitbauten in Gostenhof und St. Johannis fallen die massiven Außenwände deutlich ins Gewicht und treiben die BGF nach oben, ohne dass sich dadurch mehr Wohnfläche ergibt. Wir empfehlen Eigentümern, bei einer geplanten Immobilienbewertung sowohl die BGF-Berechnung als auch eine aktuelle Wohnflächenberechnung nach WoFlV bereitzuhalten. So lassen sich Missverständnisse bei der Preisfindung vermeiden und die Bewertung auf eine belastbare Grundlage stellen.
Die Bruttogrundfläche umfasst alle Grundflächen aller Geschosse einschließlich Wände, Keller und Technikräume. Die Wohnfläche nach WoFlV berücksichtigt hingegen nur die tatsächlich zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen und klammert Konstruktionsflächen, Kellerräume und Dachschrägen unter einem Meter Höhe vollständig aus. Bei einem typischen Einfamilienhaus kann die BGF 30 bis 50 Prozent über der reinen Wohnfläche liegen. Für Käufer ist die Wohnfläche die relevantere Größe für den Nutzungswert, für Planer und Gutachter ist die BGF die maßgebliche Bezugsgröße.
Im Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten eines Gebäudes anhand der Normalherstellungskosten je Quadratmeter BGF berechnet. Eine fehlerhafte BGF-Ermittlung führt daher direkt zu einem fehlerhaften Sachwert. Zudem nutzen Gutachterausschüsse die BGF als Vergleichsgröße in ihren Marktberichten und Auswertungen. Für Neubauprojekte ist die BGF auch für die Baukostenprognose nach DIN 276 maßgeblich - Architekten und Projektentwickler kalkulieren Baukosten regelmäßig auf Basis der BGF.
Die BGF ist in der Regel den Bauantragsunterlagen oder der Baugenehmigung zu entnehmen. Alternativ kann ein Architekt oder Sachverständiger die Fläche anhand der vorhandenen Bauzeichnungen oder durch ein Aufmaß vor Ort ermitteln. Wir unterstützen Eigentümer in Nürnberg und der Region bei der Zusammenstellung aller bewertungsrelevanten Unterlagen und arbeiten dabei mit zertifizierten Sachverständigen zusammen, die die Flächenermittlung nach DIN 277 korrekt durchführen.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.