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Bodenwertzahl

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Bodenwertzahl - Die Bodenwertzahl (auch Bodenwertkoeffizient) ist eine Kennziffer der Immobilienbewertung, die den relativen Wert eines Grundstücks im Vergleich zu einem Referenzgrundstück angibt. Sie wird aus der Bodenschätzung (Ackerzahl/Grünlandzahl) oder aus Bodenrichtwerten abgeleitet und dient als Korrekturfaktor bei der Bodenwertermittlung, wenn das zu bewertende Grundstück vom Richtwertgrundstück in wesentlichen Merkmalen abweicht.

Ermittlung und Anwendung

Die Bodenwertzahl berücksichtigt wertbeeinflussende Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Grundstückstiefe, Grundstückszuschnitt, Erschließungszustand und Lagequalität. In der Praxis wird die Bodenwertzahl häufig im Rahmen des Vergleichswertverfahrens eingesetzt: Der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks wird mit der Bodenwertzahl multipliziert, um den spezifischen Bodenwert des Bewertungsobjekts zu erhalten. Eine Bodenwertzahl von 1,0 bedeutet Gleichwertigkeit mit dem Referenzgrundstück; Werte über 1,0 zeigen einen höheren, Werte unter 1,0 einen niedrigeren Bodenwert an.

Wertbeeinflussende Faktoren im Detail

Die wichtigsten Faktoren, die über Bodenwertzahlen in die Bodenwertermittlung eingehen, sind:

  • Grundstückstiefe: Überdurchschnittlich tiefe Grundstücke erhalten eine Bodenwertzahl unter 1,0, da der hintere Bereich baulich oft nicht nutzbar ist. Der Gutachterausschuss stellt Tiefenstaffelungstabellen bereit, die die genaue Umrechnung regeln.
  • Grundstückszuschnitt: Stark unregelmäßige, spitzwinklige oder schmale Grundstücke werden mit Abschlägen bewertet. Rechteckige, gut proportionierte Grundstücke gelten als Norm.
  • Ecklage: Eckgrundstücke haben oft eine Bodenwertzahl über 1,0, da sie zwei Straßenfronten bieten. Bei stark befahrenen Hauptstraßen kann die Lärm- und Verkehrsbelastung aber gegenläufig wirken.
  • Erschließung: Vollerschlossene Grundstücke haben eine höhere Bodenwertzahl als teilerschlossene oder nicht erschlossene Flächen.

Bedeutung für die Grundstücksbewertung

Für Käufer und Verkäufer ist die Bodenwertzahl ein wichtiges Werkzeug, um Preisverhandlungen auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Der Bodenrichtwert allein reicht häufig nicht aus, da er sich auf ein normiertes Referenzgrundstück bezieht. Ein Eckgrundstück, ein Hinterliegergrundstück oder ein Grundstück mit untypischer Tiefe kann erheblich vom Richtwert abweichen. Die Bodenwertzahl quantifiziert diese Abweichungen und macht sie nachvollziehbar.

Wertbeeinflussende Faktoren und typische Bodenwertzahl-Korrekturen

FaktorAusprägungKorrekturfaktor (typisch)Erläuterung
GrundstückstiefeNormal (15-25 m)1,0Richtwertgrundstück
GrundstückstiefeSehr tief (> 40 m)0,85-0,95Hinterer Bereich schwer bebaubar
GrundstückstiefeSehr flach (< 12 m)0,80-0,90Eingeschränkte Bebaubarkeit
GrundstückszuschnittRechteckig, regelmäßig1,0Norm
GrundstückszuschnittStark unregelmäßig, spitzwinklig0,75-0,90Erschwerter Neubau
Ecklage (ruhige Straßen)Zwei Straßenfronten1,05-1,15Mehr Belichtung, Flexibilität
ErschließungVoll erschlossen1,0Standard
ErschließungTeilerschlossen0,80-0,90Kanal oder Strom fehlt noch
Hanglage (Nürnberg-Ziegelstein)Stark geneigt0,85-0,95Mehrkosten Fundamentierung

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen Eigentümern und Kaufinteressenten in der Metropolregion Nürnberg, bei der Grundstücksbewertung nicht nur den Bodenrichtwert heranzuziehen, sondern die individuellen Grundstücksmerkmale über Bodenwertzahlen zu berücksichtigen. Der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg veröffentlicht regelmäßig Bodenrichtwerte und Umrechnungskoeffizienten, die als Basis für die Bodenwertzahl dienen. Besonders bei Grundstücken in Hanglagen (z. B. Nürnberg-Ziegelstein) oder mit ungewöhnlichem Zuschnitt kann die Bodenwertzahl den realistischen Wert um 10-30 % vom Richtwert nach oben oder unten korrigieren. Wir empfehlen für eine belastbare Einschätzung stets die Begleitung durch einen Sachverständigen, der die lokalen Marktdaten und die anerkannten Umrechnungskoeffizienten kennt.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die Bodenwertzahl für mein Grundstück?

Die Bodenwertzahl wird nicht automatisch veröffentlicht, sondern im Rahmen einer Grundstücksbewertung durch einen Sachverständigen oder den Gutachterausschuss ermittelt. Als Ausgangsbasis dienen die Bodenrichtwerte, die in Nürnberg über das BORIS-Portal (Bodenrichtwertinformationssystem Bayern) kostenlos abrufbar sind. Der Nürnberger Gutachterausschuss veröffentlicht außerdem Umrechnungskoeffizienten für häufige Abweichungen vom Richtwertgrundstück - diese sind in den jährlichen Grundstücksmarktberichten enthalten und können beim Gutachterausschuss angefordert werden.

Ist die Bodenwertzahl identisch mit der Ackerzahl?

Nein. Die Ackerzahl ist ein Maß für die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit eines Bodens und stammt aus der Bodenschätzung nach dem Bewertungsgesetz. Die Bodenwertzahl hingegen ist eine immobilienwirtschaftliche Kennziffer, die den Grundstückswert relativ zu einem Referenzgrundstück angibt. Bei landwirtschaftlichen Flächen kann die Ackerzahl allerdings in die Bodenwertzahl einfließen, wenn die Nutzungsart der Fläche eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung vorsieht.

Wie wirkt sich die Grundstückstiefe auf die Bodenwertzahl aus?

Bei Wohnbaugrundstücken gilt die Faustregel: Die vorderen, straßennahen Flächen sind wertvoller als die hinteren. Bei überdurchschnittlich tiefen Grundstücken sinkt die Bodenwertzahl, da der hintere Bereich baulich oft nicht nutzbar ist. Die genaue Umrechnung erfolgt über Tiefenstaffelungstabellen, die der jeweilige Gutachterausschuss bereitstellt. In Nürnberg sind Grundstücke mit mehr als 30 Metern Tiefe oft schlechter vermarktbar, da der hintere Bereich häufig weder bebaubar noch sinnvoll als Garten nutzbar ist.

Besonders bei großen Grundstücken in Nürnberger Randlagen kann die Bodenwertzahl die Differenz zwischen einem über- und unterbewerteten Kaufpreis ausmachen - eine Investition in ein Sachverständigengutachten zahlt sich hier fast immer aus.

Wie wirkt sich eine Umzonung auf die Bodenwertzahl aus?

Wenn ein Grundstück durch Änderung des Bebauungsplans von einem niedrigeren in ein höheres Nutzungsmaß umgewidmet wird - etwa von reinem Wohngebiet (WR) in allgemeines Wohngebiet (WA) oder von Wohngebiet in Mischgebiet (MI) - steigt in der Regel auch die Bodenwertzahl, da das Grundstück nun für intensivere Bebauung oder gemischte Nutzung geeignet ist. In der Metropolregion Nürnberg gibt es regelmäßig Bebauungsplanänderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Nachverdichtungsprojekten und der Stadtentwicklung Nürnbergs (z. B. Nordbahnhof-Areal, Südstadtentwicklung). Käufer von Grundstücken, die sich in Planungsbereichen befinden, sollten beim Stadtplanungsamt Nürnberg den aktuellen Planungsstand abfragen, da laufende oder beschlossene Bebauungsplanänderungen die Bodenwertzahl und damit den realistischen Grundstückswert erheblich verändern können.

Bodenwertzahl in der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei der steuerlichen Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer greift das Finanzamt auf Bodenrichtwerte und Bodenwertzahlen zurück. Gemäß Bewertungsgesetz (§ 179 BewG) wird der Grundbesitzwert für unbebaute Grundstücke aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert ermittelt - mit anschließenden Korrekturen für individuelle Abweichungen des Grundstücks vom Richtwertgrundstück. Diese Korrekturen entsprechen methodisch der Bodenwertzahl. Für Erben und Beschenkte in Nürnberg ist es daher sinnvoll, durch einen Sachverständigen einen niedrigeren Nachweis-Verkehrswert (§ 198 BewG) geltend zu machen, wenn das Grundstück aufgrund von Lage, Zuschnitt oder Erschließungsgrad unter dem Bodenrichtwert liegt. Ein solches Gegenwertgutachten kann die Erbschaft- oder Schenkungsteuerlast erheblich senken und amortisiert die Gutachterkosten in vielen Fällen mehrfach.

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