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Bauzustandsbesichtigung

Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung

Bauzustandsbesichtigung - Die Bauzustandsbesichtigung ist eine behördliche Überprüfung des Baufortschritts durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen beauftragten Prüfingenieur. Sie dient der Kontrolle, ob das Bauvorhaben genehmigungskonform und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird. In Bayern sind Bauzustandsbesichtigungen in Art. 77 BayBO geregelt und werden zu bestimmten Bauabschnitten - insbesondere bei der Rohbaufertigstellung - durchgeführt.

Ablauf und Prüfungsinhalte

Die Bauzustandsbesichtigung wird vom Bauherrn bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt, sobald der relevante Bauabschnitt erreicht ist. Typische Prüfzeitpunkte:

  • Rohbaubesichtigung: Nach Fertigstellung des Rohbaus prüft die Behörde, ob die tragenden Bauteile, die Geschosshöhen, die Wandstärken und die Abmessungen des Gebäudes mit der Baugenehmigung übereinstimmen. Abweichungen - etwa eine veränderte Geschosszahl oder fehlende Absturzsicherungen - werden beanstandet.
  • Schlussbesichtigung (Abnahme): Vor Nutzungsaufnahme wird geprüft, ob das Gebäude insgesamt genehmigungskonform errichtet wurde - Rettungswege, Brandschutztüren, Fluchtwegschilder, Stellplätze, Außenanlagen und Abstandsflächen. Bei Sonderbauten ist die Schlussbesichtigung oft mehrstufig.
  • Sonderprüfungen: Bei Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hochhäuser, Schulen, Pflegeeinrichtungen) können zusätzliche Zwischenprüfungen durch Prüfsachverständige angeordnet werden, z. B. zur Brandschutzanlage oder zur tragenden Konstruktion.

Der Prüfer erstellt einen Besichtigungsbericht, der Abweichungen von der Genehmigung dokumentiert. Werden keine Beanstandungen festgestellt, erteilt die Behörde die Nutzungsfreigabe. Bei schwerwiegenden Mängeln kann ein Baustopp oder eine Nutzungsuntersagung folgen. Wir empfehlen Bauherren, vor der Besichtigung alle Unterlagen vollständig vorzuhalten: Baugenehmigung, genehmigte Pläne, Statik, Energieberechnungen und etwaige Nachtragsgenehmigungen.

Abgrenzung zur privaten Baubegleitung

Die behördliche Bauzustandsbesichtigung ist keine umfassende Qualitätskontrolle - sie prüft die Übereinstimmung mit der Genehmigung, nicht die handwerkliche Ausführungsqualität. Ob die Dämmung korrekt eingebaut wurde, ob die Abdichtung der Bodenplatte fachgerecht ausgeführt ist oder ob Wärmebrücken auftreten - all das liegt außerhalb des Prüfauftrags der Behörde. Für eine detaillierte Qualitätssicherung empfiehlt sich eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen, der das Bauwerk in allen Phasen auf Mängel überprüft. Die Kosten für eine solche Begleitung liegen bei 3.000 bis 6.000 Euro für ein Einfamilienhaus - sie reduzieren das Risiko teurer Nachbesserungen erheblich.

Bauzustandsbesichtigung und Kaufentscheidung

Auch bei der Bewertung von Bestandsimmobilien kommt eine Art Bauzustandsbesichtigung zum Einsatz - allerdings privatrechtlich durch einen Sachverständigen. Wer eine ältere Immobilie kaufen möchte, sollte vor dem Abschluss des Kaufvertrags eine sachverständige Zustandserfassung durchführen lassen, die Schäden an Dach, Fassade, Keller, Haustechnik und Innenausbau systematisch dokumentiert. Auf dieser Basis kann die Restnutzungsdauer eingeschätzt und ein etwaiger Sanierungsaufwand quantifiziert werden. Wir empfehlen, diese Besichtigung als aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag zu verankern, sodass bei gravierenden Mängeln eine kostenlose Rückabwicklung möglich ist.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wir empfehlen Bauherren in der Metropolregion Nürnberg, die Bauzustandsbesichtigung rechtzeitig beim Bauordnungsamt Nürnberg (Bauhof 2, 90402 Nürnberg) anzumelden und den Termin mit dem Bauleiter abzustimmen. Gerade in Phasen mit hoher Bautätigkeit - wie derzeit in Langwasser, Südstadt und den Umlandgemeinden - kann die Terminvergabe mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bereiten Sie alle relevanten Unterlagen vor und prüfen Sie gemeinsam mit dem Bauleiter, ob etwaige Abweichungen durch eine Tektur (Nachtragsgenehmigung) genehmigt werden können, bevor der Prüftermin stattfindet. Die Gebühren für die Bauzustandsbesichtigung sind in der Baugenehmigungsgebühr enthalten - zusätzliche Besichtigungen nach einer Beanstandung können aber Mehrkosten verursachen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Bauzustandsbesichtigung Pflicht?

In Bayern kann die Bauaufsichtsbehörde Bauzustandsbesichtigungen anordnen (Art. 77 BayBO). Im vereinfachten Genehmigungsverfahren verzichtet die Behörde häufig auf eine aktive Besichtigung - der Bauherr und der Entwurfsverfasser tragen dann die volle Eigenverantwortung für die genehmigungskonforme Ausführung. Bei Sonderbauten - Schulen, Gaststätten, Pflegeeinrichtungen - ist eine Schlussbesichtigung vor der Nutzungsaufnahme in der Regel verpflichtend. Für Eigenheime empfehlen wir, auch ohne Pflicht eine freiwillige Rohbaubesichtigung anzumelden, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

Was passiert, wenn Abweichungen festgestellt werden?

Bei geringfügigen Abweichungen fordert die Behörde eine Tektur (Nachtragsgenehmigung) an. Das Baugenehmigungsverfahren für eine Tektur dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen und kostet anteilig gemäß Kostenverordnung. Bei wesentlichen Abweichungen - etwa falscher Geschosszahl, fehlenden Rettungswegen oder erheblicher Unterschreitung der Abstandsflächen - kann ein Baustopp oder sogar eine Rückbauanordnung erlassen werden. Wir empfehlen, festgestellte Abweichungen nie zu ignorieren, sondern proaktiv mit dem Bauordnungsamt zu besprechen - oft lässt sich eine nachträgliche Genehmigung erwirken, wenn schnell gehandelt wird.

Wer trägt die Kosten der Bauzustandsbesichtigung?

Die Kosten trägt der Bauherr. Sie sind in der Regel in der Baugenehmigungsgebühr enthalten - gesonderte Gebühren fallen nur bei zusätzlichen, durch Beanstandungen veranlassten Besichtigungen an. Die Kosten für einen privat beauftragten Sachverständigen für die baubegleitende Qualitätskontrolle sind davon unabhängig und werden vom Bauherrn separat vereinbart und getragen. Wir empfehlen, beide Instrumente zu kombinieren: Die behördliche Besichtigung sichert die Genehmigungskonformität, die private Begleitung sichert die handwerkliche Qualität.

Was unterscheidet die Bauzustandsbesichtigung bei Neubauten von der Zustandsbewertung beim Bestandskauf?

Bei einem Neubauvorhaben prüft die Behörde die Übereinstimmung des laufenden Baus mit der genehmigten Planung - Schwerpunkt liegt auf Maßen, Abständen und Brandschutz. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie hingegen geht es um die Erfassung des tatsächlichen Bauzustands: Welche Schäden sind vorhanden, welche Restnutzungsdauer ist realistisch, und welcher Sanierungsaufwand ist in den nächsten Jahren zu erwarten? Diese Bewertung führt kein Behördenvertreter durch, sondern ein privat beauftragter Bausachverständiger - im Idealfall zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder Mitglied im Sachverständigenverband (z. B. BVFS, RICS, Dekra). In der Metropolregion Nürnberg schätzen erfahrene Sachverständige die Kosten für eine vollständige Gebäudeinspektion eines Einfamilienhauses auf 500 bis 1.500 Euro - eine Investition, die sich bei der Entdeckung verborgener Mängel wie Hausschwamm, Feuchtigkeit im Keller oder schadhafter Dachstuhlkonstruktion mehrfach auszahlt. Wer diese Prüfung vor dem Notartermin durchführt, kann den Kaufpreis nachverhandeln oder sich gegen bekannte Mängel absichern.

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