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Barwert

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Barwert - Der Barwert (auch Gegenwartswert oder Present Value) gibt den heutigen Wert einer zukünftigen Zahlung oder Zahlungsreihe an, der durch Abzinsung mit einem bestimmten Zinssatz ermittelt wird. In der Immobilienbewertung ist der Barwert die zentrale Rechengröße des Ertragswertverfahrens: Die zukünftigen Mieteinnahmen und der Restwert des Grundstücks werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst, um den Verkehrswert zu ermitteln.

Berechnung und Formel

Der Barwert einer einzelnen zukünftigen Zahlung wird mit folgender Formel berechnet:

Barwert = Zukünftiger Betrag ÷ (1 + Zinssatz)^n

Dabei ist n die Anzahl der Jahre bis zur Zahlung. Bei einer wiederkehrenden gleichmäßigen Zahlung (z. B. jährliche Nettomiete) wird der Vervielfältiger (auch Barwertfaktor der Rentenrechnung) verwendet, der alle zukünftigen Zahlungen in einem einzigen Faktor zusammenfasst:

Vervielfältiger = [1 - (1 + i)^-n] ÷ i

Dabei ist i der Liegenschaftszinssatz und n die Restnutzungsdauer in Jahren.

Barwertberechnung im Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV (§ 17 ff.) wird der Barwert der Reinerträge wie folgt berechnet:

  1. Rohertrag = Jahresnettokaltmiete (tatsächlich erzielt oder marktüblich)
  2. Bewirtschaftungskosten = Verwaltung + Instandhaltung + Mietausfall + Abschreibung (ca. 15-25 % des Rohertrags)
  3. Reinertrag des Gebäudes = Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten minus Bodenwertverzinsung
  4. Ertragswert Gebäude = Reinertrag × Vervielfältiger (aus Restnutzungsdauer + Liegenschaftszinssatz)
  5. Ertragswert = Ertragswert Gebäude + Bodenwert

Rechenbeispiel - Nürnberger Mehrfamilienhaus:

PositionBetrag
Jahresnettokaltmiete45.000 €
Bewirtschaftungskosten (20 %)- 9.000 €
Rohertrag nach BWK36.000 €
Bodenwertverzinsung (Bodenwert 200.000 € × 4 %)- 8.000 €
Reinertrag Gebäude28.000 €
Restnutzungsdauer 40 Jahre, Liegenschaftszins 4 %
Vervielfältiger (aus Tabelle ImmoWertV)19,79
Ertragswert Gebäude554.120 €
Bodenwert+ 200.000 €
Ertragswert gesamtca. 754.000 €

Bedeutung des Liegenschaftszinssatzes

Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Immobilien marktüblich verzinst wird. Er wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kauffällen abgeleitet und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Er variiert je nach Immobilienart, Lage und Marktsituation:

ImmobilientypTypischer Liegenschaftszins (Metropolregion Nürnberg)
Eigentumswohnungen2,0-3,5 %
Mehrfamilienhäuser3,0-4,5 %
Gemischt genutzte Gebäude4,0-5,5 %
Gewerbeimmobilien5,0-7,0 %

Ein niedriger Liegenschaftszinssatz führt zu einem höheren Vervielfältiger und damit zu einem höheren Barwert - die Immobilie ist wertvoller. Dies spiegelt niedrigeres Risiko und höhere Marktakzeptanz wider. Ein hoher Zinssatz bedeutet ein höheres Risiko (z. B. Leerstandsrisiko, schwache Lage) oder geringere Wachstumserwartungen und senkt den Barwert entsprechend.

Barwert vs. Kaufpreisfaktor (Vervielfältiger)

In der Praxis wird der Barwert häufig durch den Kaufpreisfaktor (auch: Jahresmieten-Multiplikator) vereinfacht:

Kaufpreisfaktor = Kaufpreis ÷ Jahresnettokaltmiete

Der Kehrwert ist die Nettomietrendite. In Nürnberg lagen die Kaufpreisfaktoren für Mehrfamilienhäuser im Zeitraum 2020-2024 je nach Lage und Zustand bei 20-30 (entspricht Renditen von 3,3-5,0 %). Der Barwert stellt die wissenschaftlich fundierte, auf Diskontierung basierende Variante dar - der Kaufpreisfaktor ist die praxistaugliche Schnellversion.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, die Barwertberechnung bei der Bewertung ihrer Immobilie zu verstehen, auch wenn die Berechnung vom Sachverständigen durchgeführt wird. Der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg veröffentlicht regelmäßig aktuelle Liegenschaftszinssätze im jährlichen Grundstücksmarktbericht - einsehbar beim Stadtplanungsamt oder online auf der Nürnberger Stadtwebsite.

Wer den Ertragswert seiner Immobilie grob einschätzen möchte, kann den jährlichen Reinertrag mit dem passenden Vervielfältiger multiplizieren. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 40 Jahren Restnutzungsdauer und 4 % Liegenschaftszins ergibt sich ein Vervielfältiger von rund 19,8 - das ist die Zahl, mit der der Reinertrag zu multiplizieren ist, um den Ertragswert des Gebäudes ohne Bodenwert zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Warum sind zukünftige Einnahmen heute weniger wert?

Geld, das in der Zukunft fließt, ist weniger wert als Geld, das heute verfügbar ist - denn heutiges Geld kann angelegt werden und Zinsen erwirtschaften (Opportunitätskostenprinzip). Dieses Prinzip wird als Zeitwert des Geldes bezeichnet. Die Abzinsung spiegelt diesen Effekt wider: Je weiter eine Zahlung in der Zukunft liegt und je höher der Zinssatz, desto niedriger ist ihr heutiger Barwert. Bei einem Zinssatz von 4 % ist eine Zahlung von 10.000 Euro in 20 Jahren heute nur noch 4.564 Euro wert. Das erklärt, warum Immobilien mit längerer Restnutzungsdauer und gesicherten Mieteinnahmen höhere Barwerte erzielen als kurzlebige oder unsicher vermietete Objekte.

Wie beeinflusst die Restnutzungsdauer den Barwert?

Eine längere Restnutzungsdauer erhöht den Barwert erheblich, da über einen längeren Zeitraum Erträge erzielt werden. Ein Gebäude mit 50 Jahren Restnutzungsdauer hat bei gleichem Reinertrag und gleichem Liegenschaftszins einen deutlich höheren Ertragswert als eines mit nur 20 Jahren. Bei 20 Jahren Restnutzungsdauer und 4 % Zinssatz beträgt der Vervielfältiger nur 13,59 - bei 50 Jahren dagegen 21,48. Sanierungsmaßnahmen, die die Restnutzungsdauer verlängern (z. B. Dachsanierung, Leitungserneuerung), steigern daher unmittelbar den Verkehrswert. Auch diese Zusammenhänge sind Gegenstand des regelmäßigen Gutachterausschuss-Berichts für Nürnberg.

Kann ich den Barwert meiner Immobilie selbst berechnen?

Eine grobe Überschlagsrechnung ist möglich. Ermitteln Sie den jährlichen Reinertrag (Nettokaltmiete minus Bewirtschaftungskosten - ca. 18-22 % der Jahresnettomiete), multiplizieren Sie ihn mit dem Vervielfältiger (Tabellen finden sich in der ImmoWertV-Anlage oder in Fachbüchern) und addieren Sie den abgezinsten Bodenwert. Für eine belastbare Verkehrswertermittlung - etwa für einen Verkauf, eine Beleihung, ein Erbschaftsverfahren oder eine Scheidungsauseinandersetzung - empfehlen wir jedoch ein Gutachten durch einen nach §194 BauGB anerkannten oder durch die IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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