Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung
Anfangswert - Der Anfangswert ist in der Immobilienbewertung der Wert eines Grundstücks oder Gebäudes zu einem bestimmten Ausgangszeitpunkt - etwa dem Kaufzeitpunkt, dem Beginn eines Erbbaurechts oder dem Zeitpunkt einer Wertermittlung für steuerliche Zwecke. Er dient als Referenzwert, um Wertveränderungen über die Zeit zu messen.
Im Erbbaurecht wird der Anfangswert des Grundstücks bei Vertragsabschluss festgelegt und dient als Basis für die Berechnung des Erbbauzinses und etwaiger Anpassungsklauseln. Der Anfangswert wird in der Regel durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt und im Erbbaurechtsvertrag dokumentiert. Bei langfristigen Erbbaurechten von 50 bis 99 Jahren ist der Anfangswert besonders wichtig, da Anpassungsklauseln ihn als Ausgangspunkt für Wertsicherungsberechnungen nutzen - beispielsweise in der Form, dass der Erbbauzins alle zehn Jahre auf Basis der Preisentwicklung des Anfangswerts angepasst wird.
Bei der steuerlichen Bewertung - insbesondere für die Erbschaft- und Schenkungsteuer - spielt der Anfangswert eine Rolle bei der Ermittlung von Wertsteigerungen, die der Besteuerung unterliegen. Auch bei der Berechnung der Spekulationssteuer (privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG) ist der Anfangswert (Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten und Herstellungskosten) die Basis für die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns.
Der Anfangswert als Anschaffungskostengrundlage ist bei jedem Immobilienverkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerlich relevant. Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn wird berechnet als:
Veräußerungserlös - Anfangswert (inkl. Nebenkosten) - Werbungskosten beim Verkauf = zu versteuernder Gewinn
Je präziser und lückenloser der Anfangswert dokumentiert ist - durch den notariellen Kaufvertrag, Belege über Nebenkosten und Nachweise über wertsteigernde Investitionen - desto geringer fällt in der Regel der zu versteuernde Gewinn aus. Wir empfehlen daher, alle Belege zum Erwerb und zu nachträglichen Herstellungskosten dauerhaft aufzubewahren.
Bei einer Schenkung oder einem Erbfall ohne Gegenleistung gilt als Anfangswert für die spätere Spekulationssteuerberechnung der Wert, den der Schenker oder Erblasser ursprünglich bezahlt hat - nicht der Schenkungswert. Dies ist eine häufig übersehene Steuerfalle: Wer eine Immobilie geschenkt bekommt und sie innerhalb von zehn Jahren nach dem ursprünglichen Erwerb des Schenkers veräußert, versteuert den Gewinn auf Basis des damaligen Anfangswerts des Schenkers.
Nürnberg-Maxfeld, Eigentumswohnung, gekauft 2017, Verkauf 2025:
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Kaufpreis 2017 | 190.000 € |
| Kaufnebenkosten (Notar, GrESt, Makler) | 22.800 € |
| Modernisierungen nach Kauf | 15.000 € |
| Anfangswert gesamt | 227.800 € |
| Verkaufserlös 2025 | 340.000 € |
| Verkaufsnebenkosten (Makler, Notar) | −14.000 € |
| Nettoveräußerungserlös | 326.000 € |
| Spekulationsgewinn | 98.200 € |
| Steuerlast bei 42 % Grenzsteuersatz | ca. 41.244 € |
Wäre der Anfangswert nicht vollständig dokumentiert (fehlende Belege für Modernisierungen), stiege der zu versteuernde Gewinn auf 113.200 € - ein Steuermehraufwand von ca. 6.300 €.
Ein professionell ermittelter Anfangswert durch ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV bietet mehrere Vorteile. Er dient als belastbares Dokument gegenüber dem Finanzamt, als Ausgangspunkt für Erbbauzinsanpassungen und als Nachweis im Streitfall. Für die Immobilienbewertung stehen drei Verfahren zur Verfügung:
Wir empfehlen, den Anfangswert einer Immobilie bei Erwerb oder bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags durch ein unabhängiges Gutachten dokumentieren zu lassen. Dies schafft eine belastbare Basis für spätere Wertanpassungen und vermeidet Streitigkeiten bei Erbbauzinsanpassungen oder steuerlichen Bewertungen. In der Metropolregion Nürnberg, wo Immobilienwerte in den letzten Jahren stark gestiegen sind, hat die korrekte Dokumentation des Anfangswerts erhebliche steuerliche Bedeutung - ein höherer Anfangswert bedeutet direkt einen geringeren zu versteuernden Gewinn beim späteren Verkauf.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung sind in Nürnberg und Erlangen über die IHK Nürnberg für Mittelfranken zu finden. Ihre Gutachten werden von Finanzämtern und Gerichten als belastbare Bewertungsgrundlage anerkannt.
Der Anfangswert wird durch ein Verkehrswertgutachten nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt. Je nach Immobilienart kommt das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zum Einsatz. Bei einfachen Transaktionen, bei denen ein marktgerechter Kaufpreis gezahlt wurde, kann der Kaufpreis selbst als Anfangswert angesetzt werden - vorausgesetzt, es handelte sich um einen Verkauf unter fremden Dritten ohne besondere Umstände.
Nein, der Anfangswert bezieht sich auf einen bestimmten Stichtag und ist sachlich nicht änderbar. Er kann jedoch durch ein neues Gutachten oder ein Sachverständigenverfahren überprüft werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die ursprüngliche Bewertung fehlerhaft war. Gegen einen Feststellungsbescheid des Finanzamts, der den Anfangswert fehlerhaft ansetzt, kann Einspruch eingelegt werden.
Bei einem Immobilienverkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist wird der Veräußerungsgewinn als Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten (Anfangswert plus alle Anschaffungsnebenkosten) berechnet. Dazu kommen Abzüge für wertsteigernde Baumaßnahmen, die nach dem Erwerb durchgeführt wurden. Je höher der dokumentierte Anfangswert und die nachgewiesenen Investitionen, desto geringer der steuerpflichtige Gewinn - was die sorgfältige Belegaufbewahrung zu einem wesentlichen Steuersparfaktor macht.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.