Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Vermarktung & Verkauf
Alleinauftrag - Der Alleinauftrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Immobilieneigentümer und Makler, bei der ausschließlich ein einziger Makler mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt wird. Der Eigentümer verzichtet damit für die vereinbarte Laufzeit darauf, weitere Makler parallel einzuschalten.
Im Immobilienrecht unterscheiden wir zwei Formen des Alleinauftrags, die sich in ihrer Bindungswirkung erheblich unterscheiden.
Beim einfachen Alleinauftrag verpflichtet sich der Eigentümer, keinen weiteren Makler zu beauftragen. Er behält sich jedoch das Recht vor, die Immobilie selbst zu verkaufen, etwa an einen Nachbarn, Bekannten oder einen Interessenten, der ohne Zutun des Maklers auf das Objekt aufmerksam wurde. In diesem Fall wird keine Maklerprovision fällig, da der Makler am Zustandekommen des Kaufvertrags nicht beteiligt war.
Der qualifizierte Alleinauftrag geht deutlich weiter: Hier verzichtet der Eigentümer nicht nur auf die Beauftragung weiterer Makler, sondern auch auf den eigenständigen Verkauf. Alle Kaufinteressenten müssen an den beauftragten Makler verwiesen werden. Verkauft der Eigentümer trotzdem selbst, kann der Makler Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verlangen. Diese Variante bietet dem Makler die höchste Sicherheit und motiviert ihn, erheblich in die Vermarktung zu investieren.
Seit 2020 müssen Maklerverträge für Wohnimmobilien gemäß § 656a BGB in Textform geschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht mehr aus. E-Mail, Fax oder ein unterschriebenes Dokument erfüllen die Textformanforderung. Diese Regelung gilt für beide Formen des Alleinauftrags und schützt Eigentümer vor übereilten Entscheidungen.
Die Laufzeit eines Alleinauftrags beträgt in der Praxis meist drei bis sechs Monate. Längere Laufzeiten sind möglich, können aber als unangemessene Benachteiligung des Eigentümers gewertet werden. Nach Ablauf der vereinbarten Frist endet der Vertrag automatisch, sofern keine Verlängerungsklausel greift. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nur aus wichtigem Grund möglich, etwa bei nachweislich mangelhafter Leistung des Maklers.
Der zentrale Vorteil des Alleinauftrags liegt in der höheren Vermarktungsqualität. Ein Makler, der weiß, dass er der einzige Ansprechpartner ist, investiert gezielt in professionelle Fotos, hochwertige Exposés, virtuelle Rundgänge und breit gestreute Online-Werbung auf allen relevanten Portalen. Er plant Besichtigungstermine strukturiert und führt Preisverhandlungen strategisch.
Beim allgemeinen Maklerauftrag ohne Exklusivität besteht hingegen die Gefahr, dass mehrere Makler dieselbe Immobilie auf verschiedenen Portalen unterschiedlich präsentieren - mit verschiedenen Preisangaben, unterschiedlichen Fotos und inkonsistenten Beschreibungen. Das verunsichert Interessenten und erweckt den Eindruck eines schwer verkäuflichen Objekts.
Dem steht als Nachteil die zeitliche Bindung gegenüber. Der Eigentümer kann während der Vertragslaufzeit nicht einfach zu einem anderen Makler wechseln. Umso wichtiger ist es, vor Vertragsabschluss die Qualifikation, Marktkenntnis und Referenzen des Maklers sorgfältig zu prüfen. Fragen Sie nach Verkaufszeiten vergleichbarer Objekte, nach dem durchschnittlichen Verhältnis von Angebotspreisen zu erzielten Kaufpreisen und nach der Reichweite des Maklers auf den wichtigsten Plattformen.
Ein gut formulierter Alleinauftrag regelt mindestens:
In der Metropolregion Nürnberg empfehlen wir Eigentümern, den Alleinauftrag bewusst als Qualitätsinstrument zu nutzen. Gerade in gefragten Lagen wie Erlenstegen, am Schmausenbuck oder in den Fürther Weststadt-Quartieren erzielt ein erfahrener Makler mit exklusivem Auftrag häufig bessere Verkaufspreise als mehrere parallel arbeitende Makler. Wir raten zu einer Vertragslaufzeit von vier bis sechs Monaten und empfehlen, konkrete Vermarktungsmaßnahmen sowie regelmäßige Reporting-Pflichten schriftlich im Vertrag festzuhalten. So behalten Eigentümer die Kontrolle und können die Leistung des Maklers objektiv bewerten.
Eine vorzeitige Kündigung ist grundsätzlich nur aus wichtigem Grund möglich, etwa wenn der Makler nachweislich untätig bleibt, die Immobilie fehlerhaft bewirbt oder vereinbarte Vermarktungsmaßnahmen nicht durchführt. Vertragliche Sonderkündigungsrechte können individuell vereinbart werden - wir empfehlen, solche Klauseln von Anfang an in den Vertrag aufzunehmen. Ohne Sonderkündigung kann eine verfrühte Aufkündigung Schadensersatzansprüche des Maklers auslösen.
Beim einfachen Alleinauftrag dürfen Eigentümer die Immobilie selbst verkaufen, ohne Provision zu zahlen. Der selbst gefundene Käufer muss nicht über den Makler abgewickelt werden. Beim qualifizierten Alleinauftrag hingegen muss der Interessent an den Makler verwiesen werden. Ein Privatverkauf unter Umgehung des Maklers kann in diesem Fall Schadensersatzansprüche in Höhe der entgangenen Provision auslösen. Es ist daher wichtig, vor Vertragsabschluss genau zu klären, welche Variante vereinbart wird.
Beim allgemeinen Maklerauftrag kann der Eigentümer beliebig viele Makler gleichzeitig beauftragen. Der Makler, der den Käufer findet, erhält die Provision. Das klingt zunächst vorteilhaft, führt in der Praxis aber häufig dazu, dass kein Makler ernsthaft in die Vermarktung investiert, da das Risiko besteht, leer auszugehen. Der Alleinauftrag schafft hier klare Verhältnisse, motiviert den Makler zu vollem Einsatz und sorgt für einen konsistenten, professionellen Marktauftritt der Immobilie.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.