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Marktwert

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Marktwert - Der Marktwert einer Immobilie ist der geschätzte Betrag, zu dem ein Grundstück oder Gebäude zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Veräußerer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessener Vermarktungszeit in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr den Eigentümer wechseln würde. Im deutschen Recht ist der Marktwert seit 2004 gesetzlich mit dem Verkehrswert gemäß § 194 BauGB gleichgesetzt.

Definition, Rechtsgrundlage und Abgrenzung

Der Begriff Marktwert geht auf internationale Bewertungsstandards zurück und wird insbesondere durch die International Valuation Standards (IVSC) sowie die Rechnungslegungsvorschrift IAS 40 geprägt. Durch die Novellierung des Baugesetzbuches wurde der Marktwert in § 194 BauGB als Synonym für den Verkehrswert verankert. Beide Begriffe bezeichnen denselben Wert und können in der gutachterlichen Praxis gleichbedeutend verwendet werden.

Der Marktwert ist von mehreren anderen Wertbegriffen klar abzugrenzen. Der Beleihungswert wird von Banken nach konservativeren Maßstäben ermittelt und liegt in der Regel 10 bis 20 Prozent unter dem Marktwert, da er nachhaltig erzielbare Erlöse widerspiegeln soll. Der Einheitswert ist ein steuerlicher Wert, der auf veralteten Wertverhältnissen basiert (in Westdeutschland auf dem Stand von 1964) und für die Grundsteuerberechnung herangezogen wird. Der Grundsteuerwert nach dem reformierten Grundsteuergesetz löst den Einheitswert ab, ist aber ebenfalls ein rein steuerlicher Wert ohne Bezug zum tatsächlichen Marktwert. Der Versicherungswert schließlich berücksichtigt nur die Wiederherstellungskosten des Gebäudes und lässt den Bodenwert außer Betracht.

Die Ermittlung des Marktwerts erfolgt durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder durch Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Dabei kommen die drei normierten Wertermittlungsverfahren zum Einsatz: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren angewandt wird, hängt von der Art der Immobilie und der Datenlage ab.

Einflussfaktoren auf den Marktwert

Der Marktwert einer Immobilie wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Die Lage gilt als wichtigster Einflussfaktor und gliedert sich in die Makrolage (Stadt, Region, Infrastruktur) und die Mikrolage (Straße, Nachbarschaft, Ausrichtung). Der bauliche Zustand umfasst Alter, Modernisierungsgrad und Restnutzungsdauer des Gebäudes. Die Ausstattung betrifft Merkmale wie Bodenbeläge, Sanitäreinrichtungen, Heizungsart und energetische Qualität.

Darüber hinaus beeinflussen die aktuelle Marktlage mit Angebot und Nachfrage, das Zinsniveau für Immobilienfinanzierungen sowie rechtliche Gegebenheiten wie Denkmalschutz, Baulasten oder bestehende Mietverhältnisse den Marktwert erheblich. Auch das Entwicklungspotenzial eines Grundstücks, etwa durch Nachverdichtung oder Umnutzung, fließt in die Bewertung ein.

Marktwert und Zinsniveau - ein wichtiger Zusammenhang

Ein oft unterschätzter Einflussfaktor ist das allgemeine Zinsniveau. Steigende Zinsen verteuern die Immobilienfinanzierung und reduzieren damit die Kaufkraft der Erwerber - was bei gegebenem Angebot zu sinkenden Marktwerten führt. Genau dieser Mechanismus hat in den Jahren 2022 und 2023 in vielen deutschen Städten zu spürbaren Preisrückgängen geführt, nachdem die Europäische Zentralbank die Leitzinsen stark angehoben hatte.

Für Eigentümer bedeutet das: Der Marktwert ihrer Immobilie ist nicht statisch, sondern reagiert auf das makroökonomische Umfeld. Wer 2021 einen hohen Marktwert ermitteln ließ und diesen Wert heute noch für aktuell hält, unterschätzt die veränderten Marktbedingungen. Umgekehrt können sinkende Zinsen den Marktwert nach oben treiben, weil mehr Käufer mehr Kapital aufnehmen können.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg beobachten wir deutliche Preisunterschiede zwischen einzelnen Stadtteilen und Gemeinden. Während Lagen wie die Nürnberger Altstadt, Erlenstegen oder Heroldsberg konstant hohe Marktwerte aufweisen, bieten aufstrebende Quartiere wie Gostenhof oder St. Leonhard dynamische Wertentwicklungen. Wir empfehlen Eigentümern, den Marktwert ihrer Immobilie regelmäßig einschätzen zu lassen, insbesondere vor einem geplanten Verkauf oder einer Refinanzierung.

Die Gutachterausschüsse der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen veröffentlichen jährlich Grundstücksmarktberichte mit aktuellen Bodenrichtwerten und Marktanpassungsfaktoren. Diese Berichte sind eine wertvolle Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Marktwertermittlung, die Besonderheiten des jeweiligen Objekts berücksichtigt. Wir unterstützen Eigentümer in der gesamten Region mit einer fundierten Ersteinschätzung und können bei Bedarf einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen empfehlen, der ein vollständiges Wertgutachten erstellt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert?

Seit der Änderung des § 194 BauGB im Jahr 2004 gibt es keinen inhaltlichen Unterschied mehr. Der Gesetzgeber hat den Begriff Marktwert als gleichbedeutend mit dem Verkehrswert in das Baugesetzbuch aufgenommen, um eine Angleichung an den international gebräuchlichen Terminus Market Value zu erreichen. In Gutachten, Bankbewertungen und gerichtlichen Verfahren werden beide Begriffe synonym verwendet.

Wann braucht man eine Marktwertermittlung?

Eine professionelle Marktwertermittlung ist in zahlreichen Situationen erforderlich oder empfehlenswert: beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei Erbauseinandersetzungen und Scheidungsverfahren, für die Beleihungswertermittlung durch die finanzierende Bank, bei steuerlichen Nachweisen gegenüber dem Finanzamt sowie bei Zwangsversteigerungen. Auch bei Schenkungen, Enteignungsverfahren und der Bilanzierung von Immobilienvermögen wird der Marktwert benötigt.

Wie genau ist eine Marktwertermittlung?

Die Genauigkeit hängt vom gewählten Verfahren und der Datenlage ab. Das Vergleichswertverfahren liefert bei ausreichender Anzahl vergleichbarer Transaktionen die zuverlässigsten Ergebnisse mit einer typischen Schwankungsbreite von plus/minus 5 bis 10 Prozent. Das Ertragswert- und das Sachwertverfahren weisen in der Regel eine Bandbreite von plus/minus 10 bis 15 Prozent auf. Ein qualifiziertes Gutachten bildet den wahrscheinlichsten Preis ab, ist aber stets eine Schätzung und keine exakte Vorhersage des tatsächlich erzielbaren Kaufpreises.

Kann ich den Marktwert selbst berechnen?

Grobe Näherungswerte lassen sich aus Bodenrichtwerten, Preisatlanten und Online-Bewertungsrechnern ableiten. Für rechtsverbindliche Zwecke - Finanzierung, Erbschaft, Scheidung, Steuer - ist das nicht ausreichend. Diese Situationen erfordern ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder zumindest eine qualifizierte Werteinschätzung durch einen erfahrenen Makler mit nachvollziehbarer Datenbasis.

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Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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