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Leistungsverzeichnis

Fachbegriff aus dem Bereich Bautechnik & Sanierung

Leistungsverzeichnis - Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte, positionsweise Beschreibung aller Bauleistungen, die für ein Bauvorhaben oder eine Sanierungsmaßnahme erbracht werden sollen. Es bildet die Grundlage für die Angebotseinholung, den Bauvertrag und die spätere Abrechnung. Das LV wird in der Regel vom Architekten oder Fachplaner erstellt und folgt der Systematik der VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

Aufbau und Struktur

Ein Leistungsverzeichnis ist nach Gewerken gegliedert (z. B. Rohbau, Zimmererarbeiten, Sanitär, Elektro, Malerarbeiten) und enthält für jede Position: eine eindeutige Positionsnummer, eine präzise Leistungsbeschreibung, die Mengenangabe (z. B. m², m³, Stück, Pauschal), den Einheitspreis (vom Bieter auszufüllen) und den Gesamtpreis. Die Summe aller Positionen ergibt die Angebotssumme.

Gut formulierte Leistungsbeschreibungen sind neutral gehalten und beschreiben die gewünschte Leistung, ohne bestimmte Produkte oder Hersteller vorzuschreiben. Muss ein bestimmtes Produkt benannt werden (zum Beispiel wegen technischer Kompatibilität), ist der Zusatz „oder gleichwertig” üblich. Bedarfspositionen - Leistungen, deren Ausführung von Entscheidungen während der Bauphase abhängt - werden mit dem Vermerk „Bedarfsposition” als optionale Erweiterung aufgenommen, ohne in die Angebotssumme einzufließen.

Bedeutung für die Baupraxis

Das Leistungsverzeichnis ist das zentrale Steuerungsinstrument eines Bauvorhabens. Es sorgt für Vergleichbarkeit (alle Bieter kalkulieren dieselben Leistungen), Kostentransparenz (jede Position ist einzeln beziffert), Vertragssicherheit (das LV wird Bestandteil des Bauvertrags) und Abrechnungsklarheit (tatsächlich erbrachte Mengen werden positionsweise abgerechnet). Ein unvollständiges oder unklares LV ist die häufigste Ursache für Baukostennachträge und Streitigkeiten.

LV-Software und digitale Abwicklung

In der modernen Baupraxis werden LVs mit AVA-Software (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) erstellt: Gängige Systeme sind ORCA AVA, G&W AVA, RIB iTWO oder Arriba. Diese Programme ermöglichen automatische Massenermittlungen aus CAD-Plänen, Preisspiegelvergleiche zwischen den Bietern und digitale Nachtragsverwaltung. Standardleistungsbeschreibungen der STLB-Bau (Standardleistungsbeschreibung Bau) bieten fertige Textbausteine, die der Planer projektspezifisch anpasst. Der Einsatz von STLB-Texten erhöht die Qualität und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung erheblich und reduziert das Risiko unvollständiger Positionen.

Praxis-Tipp für Bauherren in Nürnberg

Wir empfehlen Bauherren in der Metropolregion Nürnberg, das Leistungsverzeichnis nicht vom ausführenden Handwerker erstellen zu lassen, sondern von einem unabhängigen Architekten oder Fachplaner. Nur so ist eine neutrale Leistungsbeschreibung gewährleistet. Lassen Sie das LV vor der Ausschreibung von einem Bausachverständigen prüfen - Lücken und Ungenauigkeiten fallen in dieser Phase noch leicht auf und lassen sich kostenfrei korrigieren. Nachträge während der Bauphase sind dagegen fast immer teurer als eine sorgfältige Vorab-Planung.

In der Region Nürnberg ist der Handwerkermarkt derzeit eng und die Betriebe gut ausgelastet. Das bedeutet, dass schlecht ausgearbeitete LVs zu höheren Risikoaufschlägen in den Angeboten führen - Handwerker kalkulieren die Unklarheiten ein. Ein präzises LV signalisiert dem Bieter Professionalität und führt in der Regel zu schärferen, realistischeren Angeboten. Wir vermitteln gerne erfahrene Architektur- und Planungsbüros aus Nürnberg und Erlangen, die LVs für private Sanierungen und Neubauten erstellen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses?

Die Erstellung ist Teil der Architektenleistung und wird nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) als Teil der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) vergütet. Bei einem Bauvorhaben mit 400.000 Euro Baukosten liegt das Architektenhonorar für die LPH 6 bei ca. 5.000-10.000 Euro - eine Investition, die sich durch eingesparte Nachträge schnell rechnet. Für kleinere Sanierungen (Badezimmer, Dach) bieten spezialisierte Sachverständige und Baubegleiter oft Pauschalangebote für LV-Erstellung an.

Kann ich als Laie ein Leistungsverzeichnis prüfen?

Grundsätzlich ja, aber die Fachbegriffe und Normbezüge machen es schwierig. Achten Sie auf: vollständige Erfassung aller Gewerke, plausible Mengenangaben, klare Leistungsbeschreibungen ohne Lücken und eine Position für Unvorhergesehenes (Bedarfspositionen). Prüfen Sie, ob Entsorgung, Baustelleneinrichtung und Reinigung enthalten sind - diese Positionen werden oft vergessen und tauchen dann als teure Nachträge auf. Im Zweifel empfehlen wir eine Prüfung durch einen Bausachverständigen.

Was passiert bei Abweichungen zwischen LV und tatsächlicher Leistung?

Weichen die tatsächlich erbrachten Mengen von den LV-Mengen ab (Mehr- oder Mindermengen), wird nach Einheitspreisen abgerechnet. Zusätzliche Leistungen, die im LV nicht enthalten sind, gelten als Nachträge und müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Ohne schriftliche Nachtragsvereinbarung hat der Unternehmer keinen Anspruch auf Mehrvergütung. Wichtig: Bei Pauschalpreisverträgen gilt abweichend die vereinbarte Pauschalsumme, sofern sich der Leistungsumfang nicht geändert hat.

Wie unterscheidet sich ein Einheitspreisvertrag von einem Pauschalvertrag?

Beim Einheitspreisvertrag werden alle Positionen des LV mit Mengen und Einheitspreisen ausgewiesen; am Ende wird nach tatsächlich erbrachten Mengen abgerechnet. Beim Pauschalvertrag wird eine feste Gesamtsumme vereinbart - der Auftragnehmer trägt das Mengenrisiko. Für private Bauherren bietet der Pauschalvertrag mehr Kostenplanungssicherheit, setzt aber ein gut ausgearbeitetes LV als Grundlage voraus.

Welche Positionen werden im LV am häufigsten vergessen?

In der Praxis tauchen bestimmte Leistungen immer wieder als teure Nachträge auf, weil sie im ursprünglichen LV nicht erfasst wurden: Baustelleneinrichtung und -räumung, Bauwasser und Baustrom, Entsorgung von Abbruchmaterial und Verpackungen, Reinigung nach Gewerkeabschluss sowie das Wiederherstellen von Oberflächen nach Rohrdurchführungen. Besonders bei Sanierungsprojekten in Nürnberger Altbauten kommen häufig unvorhergesehene Abrucharbeiten (z. B. Freilegen verputzter Holzbalkendecken, Entfernen alter Bleileitungen) hinzu, die ohne explizite LV-Position als Nachtrag abgerechnet werden. Wer solche Risikopositionen als Bedarfspositionen mit einem Einheitspreis im LV vorab vereinbart, vermeidet preisliche Überraschungen: Der Handwerker hat zwar keinen Anreiz, die Position hochzutreiben, wenn der Einheitspreis schon vereinbart ist.

Leistungsverzeichnis und Fördermittelnachweis

Bei energetischen Sanierungen, die über KfW oder BAFA gefördert werden, spielt das Leistungsverzeichnis eine zusätzliche Rolle: Als Grundlage der Vergabe muss es technische Mindestanforderungen (z. B. U-Werte von Fenstern, Dämmstärken, COP-Werte von Wärmepumpen) verbindlich enthalten. Ein zu vages LV - etwa „Fenster nach DIN, Qualität nach Wahl des Unternehmers” - reicht für den Fördernachweis nicht aus; der Energieberater muss im Verwendungsnachweis belegen, dass die geförderten Maßnahmen den Anforderungen entsprechen. Ein technisch präzises LV, das bereits in der Ausschreibungsphase die Förderbedingungen des BEG-Programms berücksichtigt, spart nachträgliche Nachweise und beschleunigt die Fördermittelabwicklung erheblich. Wir empfehlen Bauherren in Nürnberg und Franken, Energieberater frühzeitig in die LV-Erstellung einzubeziehen - das BAFA veröffentlicht eine Experten-Datenbank mit zugelassenen Energieberatern, die entsprechende Erfahrung nachweisen.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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