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Honorarordnung (HOAI)

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Verträge

Honorarordnung (HOAI) - Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Bundesverordnung, die den Rahmen für die Vergütung von Planungs- und Überwachungsleistungen bei Bauprojekten vorgibt. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 dienen die darin enthaltenen Honorarsätze als Orientierungswerte, nicht mehr als verbindliche Mindest- und Höchstsätze.

Aufbau und Leistungsphasen der HOAI

Die HOAI gliedert Architekten- und Ingenieurleistungen in neun Leistungsphasen (LP), die den gesamten Planungs- und Bauprozess abbilden. LP 1 (Grundlagenermittlung) umfasst die erste Bestandsaufnahme und Zieldefinition. In LP 2 (Vorplanung) und LP 3 (Entwurfsplanung) werden Konzepte entwickelt und durchgeplant. LP 4 (Genehmigungsplanung) dient der Erstellung der Bauantragsunterlagen. Die LP 5 (Ausführungsplanung) liefert die detaillierten Werkpläne für die Baustelle. LP 6 und LP 7 betreffen die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, also die Ausschreibung und Auswertung von Handwerkerangeboten. LP 8 (Objektüberwachung/Bauleitung) ist mit rund 32 Prozent des Gesamthonorars die gewichtigste Phase - hier überwacht der Architekt die Bauausführung. LP 9 (Objektbetreuung) schließt mit der Dokumentation und Mängelüberwachung nach Fertigstellung ab.

Das Honorar berechnet sich aus den anrechenbaren Kosten - vereinfacht gesagt den Baukosten des Projekts - sowie der Honorarzone, die den Schwierigkeitsgrad widerspiegelt. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei ein Standardwohnhaus typischerweise in Honorarzone III oder IV fällt. Je höher die anrechenbaren Kosten und je anspruchsvoller die Planungsaufgabe, desto höher das Honorar.

Vor dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 waren die Mindest- und Höchstsätze der HOAI verbindlich. Der Europäische Gerichtshof erklärte diese Bindung für europarechtswidrig. Seitdem können Architekten und Auftraggeber das Honorar frei vereinbaren. Die HOAI-Tabellen gelten jedoch weiterhin als branchenübliche Orientierung und werden von Gerichten bei Streitigkeiten herangezogen.

Was nach dem EuGH-Urteil gilt

Seit dem Urteil gibt es in der Praxis drei mögliche Situationen: Entweder vereinbaren Architekt und Auftraggeber ein Honorar ausdrücklich (Pauschalhonorar, Stundenhonorar oder HOAI-orientiertes Honorar), oder es gibt keine Vereinbarung - dann gelten ortsübliche Sätze, zu denen Gerichte die HOAI als Referenz heranziehen. Für die Praxis bedeutet das: Eine klare schriftliche Vereinbarung ist heute wichtiger denn je.

Bedeutung bei Bau, Umbau und Sanierung

Für Immobilieneigentümer ist die HOAI vor allem dann relevant, wenn sie einen Architekten oder Ingenieur mit Planungsleistungen beauftragen - sei es für einen Neubau, eine Sanierung oder einen Umbau. Wer nicht alle neun Leistungsphasen benötigt, kann einzelne Phasen beauftragen. Häufig werden bei Bestandsimmobilien nur die LP 1 bis 4 (Planung bis Genehmigung) vergeben, während der Eigentümer die Bauleitung selbst übernimmt oder an einen separaten Bauleiter vergibt.

Wir empfehlen, den genauen Leistungsumfang und die Honorarvereinbarung vor Vertragsschluss schriftlich festzuhalten, da die HOAI seit 2019 keine verbindlichen Sätze mehr vorgibt und Nachverhandlungen ohne klare Vereinbarung schwierig werden. Achten Sie besonders auf: welche Leistungsphasen beauftragt sind, ob Planungsleistungen Dritter (z. B. Statiker, TGA-Planer) im Honorar enthalten oder extra abzurechnen sind, und wie Kostenüberschreitungen gehandhabt werden.

Praxis-Tipp für Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg liegen die Baukosten - und damit die anrechenbaren Kosten für die HOAI-Berechnung - typischerweise im mittleren bis oberen Bereich bundesweiter Vergleichswerte. Wer in Nürnberg, Fürth oder Erlangen baut oder saniert, sollte mehrere Honorarangebote einholen und diese anhand der HOAI-Tabellen vergleichen.

Die Bayerische Architektenkammer bietet eine kostenfreie Erstberatung an, die wir als Einstieg empfehlen. Gerade bei Sanierungen gründerzeitlicher Altbauten - etwa in der Nürnberger Südstadt oder in Fürths Innenstadt - lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Architekten mit allen relevanten Leistungsphasen, da der Umgang mit Bestandssubstanz und Denkmalschutzauflagen besondere Planungskompetenz erfordert. Wir empfehlen Eigentümern, mit dem Architekten bereits in der Planungsphase offen über das Budget zu sprechen - gute Architekten helfen, Planungsentscheidungen so zu treffen, dass die Ausführungskosten im Rahmen bleiben.

Häufig gestellte Fragen

Ist die HOAI nach dem EuGH-Urteil noch relevant?

Ja. Zwar sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich, doch die HOAI dient weiterhin als anerkannter Orientierungsrahmen. Gerichte ziehen die HOAI-Tabellen heran, wenn keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde. Wir empfehlen, die HOAI-Werte als Verhandlungsbasis zu nutzen und Abweichungen schriftlich zu begründen.

Kann ich einzelne Leistungsphasen separat beauftragen?

Ja, das ist üblich und zulässig. Viele Bauherren beauftragen zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 und entscheiden dann, ob sie auch die Ausführungsplanung und Bauleitung über denselben Architekten abwickeln. Allerdings kann ein Wechsel des Planers zwischen den Phasen zu Reibungsverlusten und Mehrkosten führen.

Wie hoch sind typische Architektenkosten bei einem Einfamilienhaus?

Bei anrechenbaren Kosten von 400.000 Euro und Honorarzone III liegt das HOAI-Orientierungshonorar für alle neun Leistungsphasen bei rund 50.000 bis 65.000 Euro. Der tatsächliche Betrag hängt vom vereinbarten Honorarsatz, dem Leistungsumfang und möglichen Zu- oder Abschlägen ab. Wir raten, das Honorar immer ins Verhältnis zu den Gesamtbaukosten zu setzen - eine gute Planung spart in der Regel ein Vielfaches der Architektenkosten bei der Ausführung ein.

Gilt die HOAI auch für Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten?

Ja. Die HOAI gilt nicht nur für Hochbauarchitekten, sondern auch für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieure (z. B. Statiker, TGA-Planer). Für Ingenieurleistungen gibt es separate Honorartafeln innerhalb der HOAI, die auf den jeweiligen Leistungsumfang zugeschnitten sind.

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