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Brandschutzmauer - Eine Brandschutzmauer (auch Brandwand oder Brandmauer) ist eine feuerbeständige Wand, die die Ausbreitung eines Brandes zwischen Gebäuden oder Gebäudeabschnitten verhindert. Sie muss nach der Bayerischen Bauordnung (Art. 28 BayBO) eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (REI 90 / F 90-A) aufweisen und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Brandwände sind Pflicht an Grundstücksgrenzen, bei Gebäudeabständen unter 5 Metern und als innere Gebäudetrennwände bei großen Gebäuden.
Die BayBO stellt folgende Anforderungen an Brandwände:
Bei der energetischen Sanierung bestehender Gebäude treten Brandschutzfragen häufig in Konflikt mit Dämmmaßnahmen: Wenn an einer Brandwand eine Außenwärmedämmung angebracht werden soll, darf diese nicht die Brandwandeigenschaften beeinträchtigen. Brennbare Dämmmaterialien (EPS, Polystyrol) dürfen an Brandwänden nicht verwendet werden - dort sind nichtbrennbare Mineralwolle-Dämmstoffe Pflicht. Die Brandwand muss auch nach der Dämmung über die Dachfläche hinausragen. Wer diese Anforderungen nicht kennt, riskiert einen kostenintensiven Rückbau nach einer Bauprüfung.
| Situation | Brandwand erforderlich? | Feuerwiderstandsklasse | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Gebäude an Grundstücksgrenze | Ja (Gebäudeabschlusswand) | REI 90 / F 90-A | Art. 28 BayBO |
| Grenzabstand < 2,50 m | Ja | REI 90 | Art. 28 Abs. 2 BayBO |
| Reihenhäuser (gemeinsame Wand) | Ja | REI 90 | Art. 28 Abs. 3 BayBO |
| Gebäudelänge > 40 m | Ja (innere Brandwand) | REI 90 | Art. 28 Abs. 4 BayBO |
| Garagen an Grundstücksgrenze | Erleichterungen möglich | F 30 (Ausnahme) | Art. 28 Abs. 7 BayBO |
| Durchbruch / Tür in Brandwand | Nur mit T90-Tür | REI 90 mit Abschluss | Art. 28 Abs. 8 BayBO |
Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen den Zustand bestehender Brandwände prüfen zu lassen. Gerade in gründerzeitlichen Mehrfamilienhäusern in Gostenhof oder der Südstadt wurden Brandwände im Laufe der Jahrzehnte oft durch Durchbrüche, nachträgliche Leitungsführungen oder Fensteröffnungen geschwächt. Bei einer Nutzungsänderung oder einem Ausbau kann die Bauaufsichtsbehörde die Wiederherstellung des Brandschutzes fordern - dies kann erhebliche Kosten verursachen. Beim Kauf älterer Mehrfamilienhäuser in Nürnberg empfehlen wir eine bautechnische Prüfung des Brandschutzstatus durch einen Brandschutzplaner, bevor der Kaufpreis festgelegt wird.
Ein Durchbruch durch eine Brandwand - etwa für eine Türöffnung zwischen zwei Wohnungen - ist nur mit einer brandschutztechnischen Kompensation zulässig: Die Öffnung muss mit einem selbstschließenden, feuerbeständigen Abschluss (T90-Tür) versehen werden. Zudem ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Die Kosten für den Einbau einer T90-Tür inklusive Montage liegen bei 2.000-4.000 Euro - die Genehmigungskosten kommen hinzu. Wir empfehlen, vor jeder Planung eines Durchbruchs die Brandwandeigenschaft durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen.
Brandwände bestehen aus massivem Mauerwerk oder Stahlbeton und sind in der Regel mindestens 24 cm stark. Sie verlaufen über die gesamte Gebäudehöhe und ragen über das Dach hinaus. In den Bauzeichnungen sind Brandwände gesondert gekennzeichnet. Ein Bausachverständiger kann die Brandwandeigenschaft vor Ort bestätigen. Bei älteren Gebäuden ohne vollständige Bauzeichnungen ist eine Vor-Ort-Prüfung unerlässlich - nicht jede massive Wand ist automatisch eine Brandwand im baurechtlichen Sinne.
Die Kosten hängen vom Umfang der Schäden ab. Das Verschließen einzelner Durchbrüche mit feuerbeständigem Mauerwerk oder Brandschutzplatten kostet ca. 500-2.000 Euro pro Öffnung. Muss die Brandwand über mehrere Geschosse saniert werden, können die Kosten 10.000-30.000 Euro betragen. Der Einbau einer T90-Tür kostet inklusive Montage ca. 2.000-4.000 Euro. In historischen Gebäuden, wo die Brandwand Teil des Denkmalschutzes ist, können die Kosten für denkmalgerechte Wiederherstellungsmaßnahmen erheblich höher liegen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Brandwand und Brandschutzwand oft gleichgesetzt, im baurechtlichen Sinne gibt es jedoch einen Unterschied: Eine Brandwand (Art. 28 BayBO) ist eine besonders leistungsfähige Feuerwiderstandskonstruktion der Klasse REI 90 aus nichtbrennbaren Baustoffen, die den Brandüberschlag zwischen Gebäuden oder Gebäudeabschnitten dauerhaft verhindert. Unter dem Begriff Brandschutzwand werden in der Praxis auch raumabschließende Wände mit niedrigeren Feuerwiderstandsklassen (z. B. EI 30 oder EI 60) gefasst, die innerhalb von Gebäuden Brandabschnitte bilden, aber nicht den Anforderungen an echte Brandwände entsprechen. Für Eigentümer ist die Unterscheidung relevant, wenn im Kaufvertrag oder in einem Gutachten der Begriff verwendet wird - nur die Brandwand im Sinne der BayBO bietet den gesetzlich geforderten maximalen Schutz an Grundstücksgrenzen und zwischen Gebäudeabschnitten.
Bei Sanierungsvorhaben in Nürnberger Gründerzeithäusern, die häufig verdichtet aneinandergebaut sind, stellt die Brandschutz-Nachrüstung eine zentrale Herausforderung dar. Viele dieser Gebäude verfügen über Brandwände aus dem späten 19. oder frühen 20. Jahrhundert, die nachträglich für Leitungsführungen (Gas, Strom, Wasser) oder Fensteröffnungen genutzt wurden. Im Zuge von Baugenehmigungsverfahren - etwa bei Aufstockungen, Nutzungsänderungen oder energetischen Sanierungen - kann die Bauaufsichtsbehörde Nürnberg die Wiederherstellung des ursprünglichen Brandschutzniveaus fordern. Wer eine solche Immobilie kauft, sollte den Brandschutzstatus als Teil der technischen Due Diligence prüfen lassen. Ein Brandschutzplaner kann in kurzer Zeit einschätzen, ob und in welchem Umfang Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind - und die damit verbundenen Kosten schätzen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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