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Barrierefreies Wohnen - Barrierefreies Wohnen bezeichnet die Gestaltung von Wohnraum ohne bauliche Hindernisse, sodass Menschen aller Altersgruppen und mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen ihre Wohnung eigenständig und ohne fremde Hilfe nutzen können.
Barrierefreies Wohnen geht weit über die reine Rollstuhlgerechtigkeit hinaus. Es beschreibt ein umfassendes Planungskonzept, das Wohnungen und Häuser so gestaltet, dass sie von möglichst allen Menschen - ob jung oder alt, vorübergehend eingeschränkt oder dauerhaft behindert - komfortabel und sicher genutzt werden können. Die technische Grundlage bildet die DIN 18040, die in Teil 2 die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen definiert.
Zu den zentralen Merkmalen barrierefreien Wohnens gehören schwellenlose Übergänge zwischen allen Räumen und zum Außenbereich, Türbreiten von mindestens 80 Zentimetern (lichte Durchgangsbreite), ebenerdige Duschen ohne Stolperkanten, ausreichende Bewegungsflächen von mindestens 120 mal 120 Zentimetern vor Sanitärobjekten und Kücheneinrichtungen sowie eine stufenlose Erreichbarkeit der Wohnung vom öffentlichen Straßenraum über den Hauseingang bis zur Wohnungstür.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht. Die DIN 18040-2 definiert beide Standards: Barrierefreie Wohnungen erfüllen die Grundanforderungen und sind für geheingeschränkte Personen, ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen komfortabel nutzbar. Rollstuhlgerechte Wohnungen erfüllen darüber hinaus die mit dem Buchstaben „R” gekennzeichneten Zusatzanforderungen - darunter breitere Türen von mindestens 90 Zentimetern, größere Bewegungsflächen von 150 mal 150 Zentimetern und unterfahrbare Küchen- und Waschtischelemente. In der Praxis sind rollstuhlgerechte Wohnungen deutlich seltener und teurer in der Herstellung.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) verlangt in Art. 48, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Diese Anforderung betrifft vor allem den Neubau von Mehrfamilienhäusern und schafft einen Mindestbestand an barrierefreiem Wohnraum.
Der demografische Wandel macht barrierefreies Wohnen zu einem der wichtigsten Themen der Wohnungswirtschaft. Der Anteil der über 65-Jährigen in Deutschland steigt kontinuierlich, und mit ihm wächst der Bedarf an Wohnungen, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen. Gleichzeitig ist der vorhandene Bestand an barrierefreien Wohnungen bei Weitem nicht ausreichend - Studien schätzen den Fehlbestand auf mehrere Millionen Wohneinheiten bundesweit.
Die KfW-Bankengruppe fördert den barrierefreien Umbau bestehender Wohnungen über das Programm Altersgerecht Umbauen mit zinsgünstigen Krediten (Programm 159) von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden unter anderem der Einbau bodengleicher Duschen, die Verbreiterung von Türen, der Einbau von Aufzügen und Treppenliften sowie die Anpassung von Wegen zum Gebäudeeingang. Der barrierefreie Umbau steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern auch den Marktwert der Immobilie nachhaltig, da die Nachfrage nach solchen Wohnungen demografiebedingt weiter zunehmen wird.
| Maßnahme | Typische Kosten | KfW-Förderung (Prog. 159) | DIN-18040-Anforderung |
|---|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche | 3.000-6.000 € | Ja | Keine Stufe, 80×80 cm mind. |
| Türverbreiterung (auf 80 cm) | 500-1.500 € je Tür | Ja | ≥ 80 cm lichte Breite |
| Treppenlift | 5.000-15.000 € | Ja | Alternativ zu Aufzug |
| Personenaufzug (Nachrüstung) | 25.000-50.000 € | Ja | Rollstuhlgerecht: Kabine 110×140 cm |
| Haltegriffe Bad | 300-800 € je Griff | Ja | Empfohlen bei R-Standard |
| Rampe statt Eingangsstufe | 500-2.000 € | Ja | Max. Steigung 6 % |
| Unterfahrbare Küche | 2.000-5.000 € | Ja | R-Standard: 85 cm Arbeitshöhe |
In Nürnberg und der Metropolregion ist der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum besonders hoch. Viele Mehrfamilienhäuser aus den 1950er- bis 1970er-Jahren in Stadtteilen wie Langwasser, Schweinau, Röthenbach oder Eibach verfügen über halbe Treppengeschosse, enge Flure und hohe Badewannen - klassische Barrieren, die ältere Bewohner zunehmend einschränken.
Unser Experten-Netzwerk empfiehlt Eigentümern, bei ohnehin anstehenden Modernisierungen die Barrierefreiheit gleich mitzuplanen. Der Einbau einer bodengleichen Dusche bei einer Badsanierung verursacht nur geringe Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Duschtasse, steigert aber den Nutzwert und die Vermietbarkeit erheblich. Auch die Verbreiterung von Türdurchgängen lässt sich bei Trockenbauarbeiten oft mit überschaubarem Aufwand realisieren. Die Stadt Nürnberg bietet über die Wohnraumförderung zusätzliche Zuschüsse für den barrierefreien Umbau in bestimmten Fördergebieten.
Die Kosten variieren stark je nach Umfang der Maßnahmen. Der Einbau einer bodengleichen Dusche kostet typischerweise 3.000 bis 6.000 Euro, die Verbreiterung einer Tür 500 bis 1.500 Euro und ein Treppenlift 5.000 bis 15.000 Euro. Ein umfassender barrierefreier Umbau einer bestehenden Wohnung liegt erfahrungsgemäß bei 15.000 bis 50.000 Euro. Durch die KfW-Förderung und gegebenenfalls kommunale Zuschüsse lässt sich die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.
Nein, barrierefreies Wohnen kommt Menschen aller Altersgruppen zugute. Schwellenlose Zugänge erleichtern das Leben mit Kinderwagen ebenso wie mit Rollator. Breitere Türen vereinfachen den Transport von Möbeln und Geräten. Bodengleiche Duschen sind komfortabler und leichter zu reinigen als herkömmliche Duschwannen. Barrierefreiheit bedeutet in erster Linie Komfort und vorausschauende Planung, die den Wohnwert für alle Bewohner steigert.
Die maßgebliche technische Norm ist die DIN 18040, deren Teil 2 die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen definiert. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) verweist in Art. 48 auf diese Norm und schreibt vor, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Für öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten zusätzliche Anforderungen nach den bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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