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Wandhydrant - Ein Wandhydrant ist eine fest installierte Löschwasseranlage in Gebäuden, die im Brandfall eine sofortige Wasserentnahme ermöglicht. Er besteht aus einem Wandschrank mit Schlauchanschluss, der an das Trinkwassernetz oder eine separate Löschwasserleitung angeschlossen ist. Wandhydranten sind in Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko, größeren Wohngebäuden und gewerblich genutzten Immobilien nach Bauordnung und Brandschutzkonzept vorgeschrieben (DIN 14461, DIN 14462).
Es gibt zwei Haupttypen: Typ F (Flachschlauch) - ausschließlich für die Feuerwehr konzipiert, mit formstabilem Flachschlauch. Erforderlich in Gebäuden, in denen die Feuerwehr eine interne Löschwasserversorgung benötigt (Hochhäuser, große Gewerbegebäude). Typ S (Selbsthilfe) - für die Erstbekämpfung durch Laien und Gebäudenutzer, mit aufrollbarem Schlauch, geringerer Durchflussmenge. Vorgeschrieben in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hotels und Pflegeheimen. Die BayBO regelt im Zusammenspiel mit dem Brandschutzkonzept, welcher Typ und wie viele Wandhydranten erforderlich sind.
Die Anzahl und Anordnung der Wandhydranten folgt dem Grundsatz, dass jeder Punkt des Gebäudes mit einem 52 m langen Schlauch (inklusive Strahlrohr) erreichbar sein muss. In der Praxis bedeutet das je nach Grundrissgröße und Gebäudestruktur ein Wandhydrant pro Brandabschnitt oder Treppenhaus. Bei Gebäuden mit besonderen Brandrisiken (Chemielager, Serverräume, Tiefgaragen) schreibt das Brandschutzkonzept oft spezifischere Lösungen vor - z. B. nass oder trocken liegende Steigleitungen mit erhöhtem Wasserdruck.
Wandhydranten müssen nach DIN 14462 regelmäßig gewartet und geprüft werden: Eine Sachkundigenprüfung ist alle 12 Monate durchzuführen - dabei werden Wasserdruck, Schlauchlänge, Armaturenfunktion und Zugänglichkeit geprüft. Alle 5 Jahre ist eine erweiterte Prüfung erforderlich (Druckschlauchprüfung). Die Prüfung muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen und wird dokumentiert. Fehlende Prüfnachweise können bei Versicherungsschäden zur Leistungsverweigerung führen und bei Behördenkontrollen zu Auflagen.
Die Dokumentation der Prüfungen ist nicht nur versicherungsrechtlich, sondern auch im Schadensfall gegenüber Behörden und Staatsanwaltschaft wichtig. In Bayern führt das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt Nürnberg Brandschutzkontrollen bei gewerblichen Gebäuden durch - dabei werden Wandhydrantenprüfungen regelmäßig kontrolliert. Fehlende oder veraltete Prüfnachweise können zu Bußgeldern oder Nutzungsuntersagungen führen.
Bei baulichen Veränderungen - z. B. Ausbau eines Dachgeschosses, Umnutzung von Büro- zu Versammlungsräumen oder Aufstockung eines Gebäudes - muss das Brandschutzkonzept neu bewertet werden. Es kann sich ergeben, dass Wandhydranten nachgerüstet werden müssen. In diesen Fällen arbeitet der Bauherr mit einem anerkannten Brandschutzsachverständigen zusammen, der das Konzept erstellt und gegenüber dem Bauordnungsamt vertreten kann. Die Nachrüstung eines Wandhydranten kostet je nach Gebäudestruktur und Länge der Versorgungsleitung typischerweise 1.500-5.000 Euro pro Entnahmestelle.
Wir empfehlen Eigentümern von Gewerbeimmobilien und größeren Wohngebäuden in der Metropolregion Nürnberg, die Wandhydranten-Prüfung im jährlichen Wartungskalender fest zu verankern. In Nürnberg bieten zahlreiche Brandschutzfirmen die Prüfung als Paketleistung an (Wandhydranten + Feuerlöscher + Rauchabzugsanlagen). Die Kosten pro Wandhydrant liegen bei ca. 80-150 Euro pro Jahresprüfung. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen (z. B. Büro zu Versammlungsstätte) muss das Brandschutzkonzept aktualisiert und ggf. die Wandhydranten-Ausstattung erweitert werden - klären Sie dies frühzeitig mit dem Brandschutzgutachter und dem Bauordnungsamt der Stadt Nürnberg.
Wer eine Gewerbeimmobilie in Nürnberg kauft oder mietet, sollte die Vollständigkeit und Aktualität der Brandschutzdokumentation als Teil der Due Diligence prüfen. Fehlende Prüfnachweise für Wandhydranten sind bei gewerblichen Mietern und institutionellen Käufern ein häufiger Verhandlungspunkt - und können den Kaufpreis oder die Mietkonditionen beeinflussen.
In normalen Mehrfamilienhäusern (bis ca. 22 m Höhe) ist ein Wandhydrant in der Regel nicht erforderlich - die Feuerwehr versorgt sich über Hydranten im Straßennetz. Für Hochhäuser (Gebäude über 22 m Oberkante Fußboden des höchsten Aufenthaltsraumes) sind Wandhydranten Typ F vorgeschrieben. Auch bei besonderem Brandschutzkonzept (z. B. langer Angriffsweg der Feuerwehr, kein ausreichender Außenhydrant) kann die Bauaufsicht Wandhydranten fordern.
In einer WEG sind die Wandhydranten Teil des Gemeinschaftseigentums - die Wartungskosten werden über das Hausgeld umgelegt. Bei vermieteten Gewerbeimmobilien können die Prüfkosten als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Instandhaltung und Erneuerung der Anlage ist Sache des Eigentümers und nicht umlagefähig.
Ein defekter Wandhydrant kann im Brandfall die Löscharbeiten erheblich verzögern. Für den Eigentümer kann dies Haftungsfolgen haben: Wird festgestellt, dass der Wandhydrant wegen unterlassener Wartung nicht funktioniert hat und dadurch der Brandschaden größer wurde, kann die Gebäudeversicherung ihre Leistung kürzen und der Eigentümer für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Die regelmäßige Prüfung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch versicherungstechnisch essenziell.
Grundsätzlich ja, aber nur der Typ S (Selbsthilfe-Wandhydrant) ist für eine solche Nutzung geeignet. Die Nutzung muss dokumentiert werden, und nach jeder Entnahme muss die Anlage wieder in den ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Wir empfehlen, Wandhydranten ausschließlich für Brandschutz- und Notfallzwecke zu reservieren - eine reguläre Nutzung für Reinigungsarbeiten kann die Schlauchintegrität beeinträchtigen und die Prüfintervalle verkürzen.
Wenn ein Gebäude umgenutzt wird - etwa von Büro zu Veranstaltungsstätte, von Lager zu Einzelhandel oder durch den Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum - muss das Brandschutzkonzept in der Regel überarbeitet werden. Je nach Ergebnis kann die nachträgliche Installation eines oder mehrerer Wandhydranten notwendig sein. Die Kosten variieren erheblich je nach Gebäudestruktur und Länge der erforderlichen Versorgungsleitungen: Eine einfache Nachrüstung in einem Gebäude mit vorhandenem Steigleitungssystem kostet in der Metropolregion Nürnberg rund 1.500 bis 3.000 Euro pro Entnahmestelle. Muss eine neue Steigleitung installiert werden - etwa in einem Gebäude ohne bisherige Nassanlage - steigen die Kosten auf 5.000 bis 15.000 Euro und mehr. Diese Kosten müssen bei der wirtschaftlichen Bewertung einer Nutzungsänderung frühzeitig berücksichtigt werden. Wir empfehlen, vor jeder größeren Umnutzung ein Brandschutzgutachten einzuholen und die Auflagen des Bauordnungsamts der Stadt Nürnberg einzubeziehen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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