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Stockwerkseigentum

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Verträge

Stockwerkseigentum - Stockwerkseigentum ist eine historische Form des Eigentums an einzelnen Geschossen oder Gebäudeteilen, die in Deutschland durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von 1951 abgelöst wurde. Im Unterschied zum modernen Wohnungseigentum (Sondereigentum an Wohnung + Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum) gewährt das Stockwerkseigentum ein isoliertes Eigentum an einem Stockwerk ohne zwingenden Miteigentumsanteil am Grundstück. Es existiert heute nur noch als Altbestand in wenigen Regionen - darunter auch Teile Frankens.

Historische Entwicklung und heutiger Status

Das Stockwerkseigentum war in Deutschland bis zum Inkrafttreten des BGB (1900) verbreitet und wurde in einigen Landesrechten weiterhin anerkannt. Mit dem WEG von 1951 wurde die Neubestellung von Stockwerkseigentum verboten - bestehendes Stockwerkseigentum genießt jedoch Bestandsschutz und existiert bis heute fort. In Bayern ist Stockwerkseigentum insbesondere in ländlichen Gebieten Frankens und Oberbayerns anzutreffen, wo historische Wohn- und Wirtschaftsgebäude geschossweise unter mehreren Eigentümern aufgeteilt wurden.

Die Rechtsverhältnisse sind oft unklar, da sie auf jahrhundertealten Vereinbarungen beruhen - manchmal mündlich überliefert, manchmal in schwer lesbaren historischen Urkunden dokumentiert. Das Grundbuch enthält nur begrenzte Hinweise, da die Eintragungsvorschriften für Stockwerkseigentum nicht denen des modernen WEG entsprechen. Wer eine solche Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, betritt rechtlich kompliziertes Terrain.

Historisch hatte das Stockwerkseigentum eine praktische Funktion: In ländlichen Gemeinden und kleinstädtischen Strukturen war es üblich, dass verschiedene Familienmitglieder oder benachbarte Haushalte unterschiedliche Stockwerke eines Gebäudes bewohnten und eigentumsrechtlich hielten. Die Zuordnung zum jeweiligen Stockwerk folgte keinem einheitlichen Muster - manchmal war das Erdgeschoss der Landwirtschaft gewidmet, die Obergeschosse dem Wohnen. Eine verbindliche gesetzliche Regelung fehlte, was heute die Klärung der Rechtsverhältnisse erschwert.

Probleme und Umwandlung

Stockwerkseigentum verursacht in der Praxis erhebliche Probleme: Es gibt keinen Miteigentumsanteil am Grundstück - das Grundstück gehört oft der Gemeinde, einem Dritten oder ist herrenlos. Es fehlt eine Gemeinschaftsordnung nach WEG-Standard, was die Verwaltung, Instandhaltung und Beschlussfassung erschwert. Banken akzeptieren Stockwerkseigentum oft nicht als Sicherheit, da die Rechtsverhältnisse unklar sind.

Die Umwandlung in modernes Wohnungseigentum erfordert die Mitwirkung aller Stockwerkseigentümer und des Grundstückseigentümers - ein oft langwieriger Prozess, der notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden muss. Streitigkeiten zwischen den Stockwerkseigentümern werden nach allgemeinem Zivilrecht entschieden, da das WEG nicht anwendbar ist. Das bedeutet: kein Beschlussfassungsverfahren, keine WEG-Verwaltung, keine gesetzliche Kostenverteilung für Gemeinschaftsanlagen.

Ein weiteres praktisches Problem ergibt sich bei Erbschaften: Wenn ein Stockwerkseigentümer stirbt, geht sein Geschoss an die Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden und einigen sich diese nicht auf eine Lösung, kann die Erbengemeinschaft das ohnehin schon komplizierte Rechtsverhältnis weiter verkomplizieren. Handwerker, die für das Gemeinschaftsdach oder die gemeinsame Heizungsanlage beauftragt werden sollen, stehen dann vor der Frage, mit wem sie überhaupt einen Vertrag abschließen können. Ohne klare Beschlussfassung bleibt notwendige Instandhaltung oft liegen - mit direkten Folgen für die Bausubstanz.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen Eigentümern von Stockwerkseigentum in der Metropolregion Nürnberg (vereinzelt noch in der Nürnberger Altstadt, in Fürth und im Knoblauchsland anzutreffen), die Umwandlung in modernes Wohnungseigentum anzustreben. Die Umwandlung verbessert die Verkäuflichkeit und Beleihbarkeit erheblich und schafft klare Rechtsverhältnisse. Dafür muss eine Teilungserklärung erstellt, das Grundstück zugeordnet und die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum notariell beurkundet werden.

Die Kosten liegen bei ca. 3.000-8.000 Euro (Notar, Grundbuch, ggf. Vermessung), sind aber angesichts der deutlich besseren Vermarktbarkeit fast immer wirtschaftlich sinnvoll. Vor dem Beginn einer Umwandlung empfehlen wir, einen auf Grundstücksrecht spezialisierten Notar sowie ggf. einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen, um die historischen Rechtsverhältnisse sauber zu klären. Das Vermessungsamt und das Grundbuchamt Nürnberg sind frühzeitig einzubinden.

Besonders bei geplanten Verkäufen oder bei Finanzierungsanfragen ist es ratsam, die Umwandlung weit vor dem eigentlichen Transaktionsdatum anzugehen. Erfahrungsgemäß dauert der gesamte Prozess - von der notariellen Beurkundung über die Grundbucheintragung bis zur Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung - sechs Monate bis über ein Jahr. Wer zu spät beginnt, riskiert, dass ein potenzieller Käufer abspringt oder eine Finanzierungszusage verfällt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Stockwerkseigentum heute noch kaufen?

Ja, bestehendes Stockwerkseigentum kann gehandelt werden - es genießt Bestandsschutz. Eine Neubestellung ist dagegen seit 1951 nicht mehr möglich. Beim Kauf von Stockwerkseigentum sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen: Prüfen Sie die Grundbucheintragung genau, klären Sie die Eigentumsverhältnisse am Grundstück und lassen Sie die Rechtslage von einem spezialisierten Notar prüfen. Finanzierungen sind schwierig, da viele Banken Stockwerkseigentum nicht beleihen.

Wem gehört das Grundstück bei Stockwerkseigentum?

Das ist einer der größten Problempunkte: Das Grundstück kann dem Grundstückseigentümer gehören (der nicht identisch mit den Stockwerkseigentümern sein muss), es kann im Miteigentum der Stockwerkseigentümer stehen, oder es kann historisch herrenlos sein. Die Zuordnung ergibt sich aus dem Grundbuch und historischen Unterlagen. Bei unklarer Lage muss die Eigentumsfrage vor einer Umwandlung in WEG-Eigentum gelöst werden - ein Prozess, der im Einzelfall auch ein gerichtliches Verfahren erfordern kann.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Stockwerkseigentümer?

Die Rechte und Pflichten richten sich nach den historischen Vereinbarungen (oft mündlich überliefert oder in alten Urkunden dokumentiert) und ergänzend nach dem BGB. Es gibt keine automatische Anwendung des WEG. In der Praxis bedeutet das: kein Anspruch auf Verwaltung durch einen WEG-Verwalter, keine gesetzliche Regelung für Instandhaltungskostenteilung und keine Beschlussfassung nach WEG-Regeln. Streitigkeiten zwischen Stockwerkseigentümern werden nach allgemeinem Zivilrecht entschieden - ein weiterer Grund für die Umwandlung in modernes WEG-Eigentum.

Ist Stockwerkseigentum noch finanzierbar?

Die Finanzierbarkeit ist der kritischste Punkt: Die meisten Kreditinstitute lehnen die Beleihung von Stockwerkseigentum ab, da die fehlende Grundstückszuordnung und die unklaren Rechtsverhältnisse eine ordentliche Grundschuldbestellung erschweren oder unmöglich machen. Einzelne spezialisierte Banken oder regionale Sparkassen können im Einzelfall bereit sein, eine Finanzierung anzubieten - jedoch zu ungünstigeren Konditionen und mit höheren Anforderungen an die Eigenkapitalquote. Wer als Käufer auf eine Bankfinanzierung angewiesen ist, sollte die Finanzierungszusage unbedingt vor Unterzeichnung des Kaufvertrags klären.

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