Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen
Sale-and-lease-back - Sale-and-lease-back (SLB) ist ein Finanzierungsinstrument, bei dem ein Immobilieneigentümer sein Objekt an einen Investor verkauft und es gleichzeitig langfristig zurückmietet. Der bisherige Eigentümer wird zum Mieter, nutzt die Immobilie weiterhin und erhält im Gegenzug den Verkaufserlös als Liquidität. Dieses Modell wird vor allem von Unternehmen genutzt, um gebundenes Kapital freizusetzen, ohne den Standort aufgeben zu müssen.
Beim SLB werden zwei Verträge parallel geschlossen: ein Kaufvertrag (Eigentumsübergang an den Investor) und ein langfristiger Mietvertrag (Rückmietung durch den Verkäufer, typischerweise 10-20 Jahre). Der Mietvertrag enthält häufig Verlängerungsoptionen und eine Indexierung der Miete an den Verbraucherpreisindex. Die Miethöhe orientiert sich an der Marktmiete oder wird auf Basis einer Renditeerwartung des Investors kalkuliert (typischerweise 4-6 % Anfangsrendite auf den Kaufpreis).
Der Verkäufer verpflichtet sich im Mietvertrag oft zur Instandhaltung (Triple-Net-Mietvertrag): Er trägt alle laufenden Kosten des Objekts - Nebenkosten, Instandhaltung, Grundsteuer, Versicherungen. Der Investor erhält damit ein reines Finanzinvestment ohne Verwaltungsaufwand, was SLB-Objekte für institutionelle Anleger wie Versicherungen, Pensionskassen und offene Immobilienfonds besonders attraktiv macht.
Vorteile für den Verkäufer/Mieter: Sofortige Liquidität ohne Bankfinanzierung; Verbesserung der Eigenkapitalquote (Immobilie verschwindet aus der Bilanz nach IFRS 16 als Nutzungsrecht, Schulden werden als Leasingverbindlichkeit ausgewiesen); Mietaufwand ist steuerlich als Betriebsausgabe vollständig absetzbar; operative Nutzung bleibt unverändert.
Nachteile für den Verkäufer: Langfristige Mietverpflichtung (ggf. teurer als Finanzierung bei niedrigem Zinsniveau); Verlust der Wertsteigerung der Immobilie; Abhängigkeit vom Investor als Vermieter - Änderung der Eigentümerstruktur des Investors kann Konditionen beeinflussen; bei Unternehmensinsolvenz ist das Schicksal des Standorts ungewiss.
Für den Investor: Stabile Mieteinnahmen durch langfristigen Vertrag mit bonitätsstarkem Mieter; geringer Verwaltungsaufwand (Triple-Net); Wertsteigerungspotenzial; das Objekt ist durch den bonitätsstarken Mieter eine attraktive Sicherheit für eigene Finanzierungen.
Für Unternehmen ist die steuerliche und bilanzielle Behandlung des SLB entscheidend. Nach deutschen Steuerrecht wird ein echter Eigentumsübergang für steuerliche Zwecke anerkannt - der Verkäufer realisiert einen Veräußerungsgewinn (sofern der Buchwert unter dem Verkaufspreis liegt) und kann den Mietaufwand danach voll als Betriebsausgabe absetzen. Der Veräußerungsgewinn ist im Jahr der Transaktion steuerpflichtig; bei Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden und vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen übergehen, kann Steuerfreiheit möglich sein.
Nach IFRS (International Financial Reporting Standards) ist die bilanzielle Behandlung komplexer: IFRS 16 regelt, ob der SLB als echter Verkauf oder als Finanzierungstransaktion qualifiziert wird. Ist es ein echter Verkauf, wird der Eigentumsübergang bilanziell anerkannt und der Mietvertrag als Nutzungsrecht mit Verbindlichkeit erfasst. Wir empfehlen, die bilanzielle Behandlung vorab mit dem Wirtschaftsprüfer abzustimmen.
Der Begriff „Rückmietverkauf” wird im privaten Kontext (Sale-and-Rent-Back) verwendet und ähnelt dem SLB, richtet sich aber an Privatpersonen - häufig Senioren, die ihr Eigenheim liquidieren möchten. Im Unterschied zum gewerblichen SLB gibt es beim privaten Sale-and-Rent-Back keine Triple-Net-Verträge; der neue Eigentümer trägt die Instandhaltungsverantwortung. Die Risiken für den Verkäufer sind im privaten Kontext deutlich höher, da Kündigungsschutz und Mieterrechte die einzige Absicherung sind. Wir empfehlen für private Situationen grundsätzlich die Prüfung von Alternativen (Leibrente, Nießbrauch, Beleihung).
Wir empfehlen Unternehmen in der Metropolregion Nürnberg, die in eigenen Gewerbeimmobilien sitzen und Liquidität benötigen - z. B. für Expansion, Investitionen oder Entschuldung -, ein Sale-and-lease-back als Alternative zur klassischen Bankfinanzierung zu prüfen. In Nürnberg gibt es einen aktiven Markt für SLB-Transaktionen bei Büro- und Logistikimmobilien, besonders in Gewerbegebieten wie Hafen, Stein oder Feucht. Die Nachfrage institutioneller Investoren nach langfristig vermieteten Gewerbeimmobilien ist hoch.
Wichtig: Lassen Sie den Mietvertrag von einem Fachanwalt prüfen und achten Sie auf faire Verlängerungsoptionen und Instandhaltungsregelungen - ein schlecht verhandelter SLB-Vertrag kann langfristig teurer werden als eine Bankfinanzierung. Ein unabhängiges Gutachten des Verkaufswerts schützt beide Seiten vor steuerlichen Risiken (verdeckte Gewinnausschüttung bei zu niedrigem Kaufpreis).
SLB lohnt sich vor allem für Unternehmen mit werthaltigen Immobilien und Liquiditätsbedarf: Mittelständler, die Kapital für Wachstum freisetzen möchten, Unternehmen in Restrukturierungssituationen und Betriebe, die ihre Eigenkapitalquote verbessern wollen. Für Privatpersonen ist SLB unüblich - hier bieten Modelle wie die Immobilienverrentung (Leibrente mit Wohnrecht) eine ähnliche Funktion. SLB lohnt sich nicht, wenn die langfristigen Mietkosten die Finanzierungskosten deutlich übersteigen.
Der Verkaufspreis orientiert sich am Verkehrswert der Immobilie, beeinflusst aber auch durch die Mietvertragskonditionen. Investoren kalkulieren rückwärts: gewünschte Anfangsrendite (z. B. 5 %) × Kaufpreis = Jahresmiete. Ein höherer Kaufpreis bedeutet eine höhere Miete - und umgekehrt. In der Praxis liegen SLB-Kaufpreise nahe am oder leicht unter dem Verkehrswert. Ein unabhängiges Gutachten schützt beide Seiten vor steuerlichen Risiken (verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage).
Am Ende des Mietvertrags gibt es typischerweise drei Optionen: Verlängerung zu neu verhandelten Konditionen (häufig mit Vorkaufsrecht des Mieters), Rückkauf der Immobilie durch den ehemaligen Eigentümer (wenn vertraglich vereinbart) oder Auszug des Mieters. Die meisten SLB-Verträge sehen Verlängerungsoptionen von 2 × 5 Jahren vor. Ein Rückkaufsrecht ist selten, da es die steuerliche und bilanzielle Anerkennung des Verkaufs gefährden kann. Planen Sie frühzeitig, welche Option Sie nutzen möchten.
Im gewerblichen Mietrecht gilt kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie im Wohnraummietrecht. Der Schutz des Verkäufers/Mieters erfolgt ausschließlich vertraglich: eine lange Mietlaufzeit (mindestens 10-15 Jahre), Ausschluss außerordentlicher Kündigung außer bei erheblicher Vertragsverletzung, Verlängerungsoptionen und ein vertraglich gesichertes Vorkaufsrecht für den Fall des Weiterverkaufs durch den Investor. Wir empfehlen, diese Schutzklauseln von einem erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht verhandeln zu lassen, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.