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Neubauwert

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Der Neubauwert ist eine Wertgröße in der Immobilienbewertung, die angibt, was es kosten würde, ein bestehendes Gebäude zum heutigen Zeitpunkt als Neubau identisch wieder herzustellen. Er bildet die Grundlage des Sachwertverfahrens und ist zugleich die Bezugsgröße für die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung. Der Neubauwert ist unabhängig vom Markt- oder Verkehrswert und spiegelt reine Herstellungskosten wider.

Neubauwert im Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist eines der drei anerkannten Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es wird vor allem bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Gebäuden ohne ausreichende Vergleichsdaten angewendet.

Im Sachwertverfahren wird der Neubauwert (= Herstellungswert) des Gebäudes berechnet, indem die Normalherstellungskosten (NHK 2010 oder NHK 2000) mit dem Brutto-Rauminhalt (BRI) des Gebäudes multipliziert werden. Der NHK-Wert enthält durchschnittliche Baukosten pro Kubikmeter umbauten Raum, aufgeschlüsselt nach Gebäudetyp und Ausstattungsstandard.

Vom Neubauwert werden anschließend altersbedingte und technische Wertminderungen (Abschreibungen) abgezogen, um den sogenannten Gebäudesachwert zu ermitteln. Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich der vorläufige Sachwert, der durch einen Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor) an das tatsächliche Marktgeschehen angepasst wird.

Gerade bei der Verwendung aktueller Baukosten ist der Neubauwert stark von der Preisentwicklung am Bau abhängig. Seit 2015 sind die Baukosten in Deutschland erheblich gestiegen - der Baupreisindex des Statistischen Bundesamts (Basisjahr 2010 = 100) liegt heute deutlich über dem Basiswert. Das bedeutet, dass der Neubauwert für viele ältere Gebäude durch die Inflation der Baukosten stark gestiegen ist, ohne dass das Gebäude selbst wertvoller geworden ist.

Neubauwert und Versicherungsschutz

In der Wohngebäudeversicherung wird der Neubauwert als Basis der Versicherungssumme verwendet. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die versicherte Summe unter dem tatsächlichen Neubauwert liegt - im Schadensfall kann der Versicherer die Entschädigung dann anteilig kürzen. Eine regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an den Baukostenindex ist daher unbedingt empfehlenswert.

Viele Gebäudeversicherungen bieten heute einen gleitenden Neuwertschutz an, bei dem die Versicherungssumme automatisch entsprechend dem Baupreisindex angepasst wird. Damit wird das Unterversicherungsrisiko minimiert. Eigentümer, die ihre Police schon mehrere Jahre nicht überprüft haben, sollten dies dringend nachholen - insbesondere wenn zwischenzeitlich Anbauten oder umfangreiche Modernisierungen vorgenommen wurden.

Unterschied zwischen Neubauwert, Verkehrswert und Zeitwert

Diese drei Begriffe werden im Alltag häufig verwechselt:

  • Neubauwert: Was würde das Gebäude heute als Neubau kosten? (Herstellungskosten)
  • Zeitwert (Wiederbeschaffungszeitwert): Neubauwert abzüglich der altersgemäßen Abschreibung
  • Verkehrswert (Marktwert): Der auf dem Grundstücksmarkt erzielbare Preis - beeinflusst durch Lage, Angebot und Nachfrage, unabhängig von den Herstellungskosten

In Hochpreislagen wie dem Nürnberger Stadtgebiet liegt der Verkehrswert oft weit über dem Sachwert (Neubauwert abzüglich Abschreibung), weil der Bodenwert und die Marktdynamik den Preis treiben. In strukturschwachen Regionen kann der Verkehrswert dagegen unter dem Neubauwert liegen - ein Hinweis darauf, dass der Markt die Herstellungskosten nicht anerkennt.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, den Neubauwert ihres Gebäudes - und damit die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung - regelmäßig zu überprüfen. Gerade nach umfangreichen Modernisierungen (neues Dach, neue Heizung, Badumbauten) steigt der Neubauwert erheblich. Eine veraltete Versicherungssumme kann im Schadensfall zu empfindlichen Unterentschädigungen führen.

In Nürnberg beobachten wir besonders bei Altbauten aus den 1950er und 1960er Jahren, dass die Neubauwerte durch gestiegene Baukosten und umfangreiche Sanierungen deutlich höher liegen als die ursprünglichen Versicherungssummen. Sprechen Sie uns an - wir vermitteln den Kontakt zu Versicherungsexperten in der Region.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich den Neubauwert meines Hauses?

Die präzise Berechnung erfordert einen Sachverständigen, der den Brutto-Rauminhalt des Gebäudes ermittelt und mit den aktuellen Normalherstellungskosten (NHK) für den jeweiligen Gebäudetyp multipliziert. Als Anhaltspunkt: Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamts zeigt die Entwicklung der Baukosten und gibt Hinweise darauf, ob die eigene Versicherungssumme noch zeitgemäß ist.

Warum weicht der Neubauwert vom Kaufpreis ab?

Der Kaufpreis (Verkehrswert) wird vom Markt bestimmt - also von Angebot, Nachfrage und Lage. Der Neubauwert basiert dagegen ausschließlich auf Herstellungskosten. In stark gefragten Lagen übersteigt der Verkehrswert den Neubauwert häufig deutlich, weil der Bodenwert und die Marktbewegung den Preis treiben. In strukturschwachen Gebieten kann der Verkehrswert auch unterhalb des Neubauwerts liegen.

Was passiert im Schadensfall, wenn meine Versicherung auf Neubauwert-Basis unterversichert ist?

Bei Unterversicherung kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen. Zahlt er beispielsweise nur 80 % des Neubauwerts aus, weil die Versicherungssumme nur 80 % des tatsächlichen Neubauwerts abdeckt, muss der Eigentümer den Rest aus eigenen Mitteln tragen. Dies kann gerade bei größeren Schäden wie einem Brandschaden oder Sturmschaden zu einer erheblichen Deckungslücke führen.

Wie verändert die Inflation der Baukosten den Neubauwert?

Stark gestiegene Baukosten - wie in Deutschland zwischen 2020 und 2024 - erhöhen den Neubauwert direkt, da alle Herstellungskosten teurer werden: Materialien, Löhne und Energiekosten für die Bauphase. Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamts (Basisjahr 2015 = 100) lag 2024 bei rund 160 - Neubauten kosten also rund 60 % mehr als 2015. Versicherungssummen, die seither nicht angepasst wurden, sind entsprechend unterdeckt. Eigentümer, deren Police mit dem Gleitenden Neuwertschutz ausgestattet ist, werden automatisch angepasst; bei älteren Policen ohne dieses Merkmal ist eine manuelle Überprüfung dringend erforderlich.

Neubauwert in der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen spielt der Neubauwert eine indirekte Rolle: Das Finanzamt ermittelt den sogenannten Grundbesitzwert, der bei bebauten Grundstücken im Sachwertverfahren unter Rückgriff auf Normalherstellungskosten berechnet wird - also faktisch auf Basis des Neubauwerts. Ein hoher Neubauwert führt damit zu einem höheren Grundbesitzwert und potenziell zu einer höheren Steuerbelastung. Eigentümer, die im Zuge einer Erbschaft oder Schenkung eine Immobilie übertragen, können ein Sachverständigengutachten beibringen, das einen niedrigeren Verkehrswert nachweist - dieser niedrigere Wert kann steuerlich anerkannt werden (§ 198 BewG). Das lohnt sich immer dann, wenn der steuerlich berechnete Neubauwert den tatsächlichen Marktwert übersteigt, was bei Objekten in strukturschwächeren Lagen oder bei sanierungsbedürftigen Gebäuden häufig der Fall ist.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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