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Listenpreis (Neubau)

Fachbegriff aus dem Bereich Vermarktung & Verkauf

Der Listenpreis beim Neubau ist der vom Bauträger oder Projektentwickler festgesetzte und in einer Preisliste veröffentlichte Kaufpreis für eine neue Wohneinheit - er ist der Ausgangspunkt aller Verkaufsverhandlungen, aber nicht unbedingt der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis. Bauträger legen Listenpreise oft differenziert nach Lage der Einheit (Etage, Ausrichtung, Blick), Ausstattungsstandard und Sonderausstattungen fest. In Phasen hoher Nachfrage werden Listenpreise kaum unterschritten; in Käufermärkten hingegen sind Rabatte oder Sonderausstattungen ohne Aufpreis verhandelbar.

Bestandteile und Aufbau des Listenpreises

Der Listenpreis eines Neubaus setzt sich typischerweise aus dem Grundpreis für die Wohneinheit, einem Kellerstellplatz oder einer Tiefgarage (oft separat ausgewiesen) sowie optional Sonderausstattungen (Parkett statt Laminat, Smart-Home-Paket, Wärmepumpe statt Gas) zusammen. Hinzu kommen die Kaufnebenkosten, die der Käufer trägt: Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 %), Notarkosten (ca. 1,5 %), Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %) und ggf. Maklerprovision. Der Listenpreis selbst enthält keine dieser Nebenkosten.

Wichtig: Stellplatz- und Kellerpreise werden teils explizit ausgewiesen, teils im Listenpreis versteckt - genau nachfragen. Ebenso lohnt es sich zu prüfen, was die Standardausstattung umfasst und welche Leistungen zusätzlich vergütet werden. In vielen Projekten sind Böden, Fliesen und Badausstattung nur als Basisversion im Listenpreis enthalten; Upgrades erhöhen den Kaufpreis entsprechend.

Listenpreis versus tatsächlicher Kaufpreis

Besonders in Bauphasen mit nachlassender Nachfrage - wie in der Zinskorrekturphase ab 2022 - weichen der tatsächliche Kaufpreis und der Listenpreis immer stärker voneinander ab. Bauträger gewähren dann Preisnachlässe, kostenlose Ausstattungsupgrades oder übernehmen die Grunderwerbsteuer. Diese Rabatte erscheinen oft nicht öffentlich im Exposé, sind aber verhandelbar.

Käufer sollten stets nach dem „besten Preis” fragen und Vergleichsangebote einholen. Bei vom Bauträger beauftragten Maklern ist zu beachten, dass deren Provision im Verkaufsinteresse des Bauträgers liegt. Ein unabhängiger Immobilienberater oder Makler kann helfen, den Listenpreis eines Projekts realistisch einzuschätzen und Verhandlungsspielräume zu identifizieren.

Marktdynamik und Listenpreisanpassungen

Bauträger passen ihre Listenpreise in der Praxis selten schnell nach unten an - das würde Käufer, die bereits früh zu höherem Preis gekauft haben, verärgern und das Projekt als im Absatz stockend erscheinen lassen. Stattdessen werden Rabatte informal gewährt oder über Sonderleistungen verdeckt. Käufer sollten daher nicht nur den Listenpreis, sondern auch den effektiven Kaufpreis nach Verhandlung und Einrechnung aller Inklusivleistungen betrachten.

In Phasen steigender Zinsen und rückläufiger Nachfrage - wie 2022 bis 2024 - sind Bauträger oft gezwungen, ihre Kalkulationen zu überdenken. Projekte, die in der Niedrigzinsphase mit sportlichen Listenpreisen gestartet wurden, haben seither erhebliche Vermarktungsprobleme. Für Käufer ergibt sich daraus eine verbesserte Verhandlungsposition, besonders bei Projekten mit noch vielen unverkauften Einheiten.

Praxis-Tipp für Eigentümer und Käufer in Nürnberg und Franken

Im Nürnberger Neubausegment - Stadtteile wie Herpersdorf, Langwasser oder Wetzendorf sowie Umlandgemeinden wie Schwabach und Erlangen - beobachten wir seit 2022 deutliche Bewegung bei Listenpreisen. Projekte, die während des Booms gestartet wurden, haben Listenpreise oft nicht nachgepasst, bieten aber informell erhebliche Zugeständnisse.

Verhandeln Sie aktiv: Fragen Sie nach dem Mindestpreis, nach Ausstattungsinklusivleistungen und nach der Verfügbarkeit von Resteinheiten. Einheiten, die schwieriger zu vermarkten sind - etwa Erdgeschosswohnungen, Nordlage oder kleine Grundrisse - bieten den größten Spielraum. Wir begleiten Sie bei der Analyse von Bauträgerprojekten und prüfen, ob der Listenpreis dem aktuellen Markt entspricht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich beim Bauträger-Neubau über den Listenpreis verhandeln?

Ja, besonders in der aktuellen Marktphase. Besonders bei Resteinheiten oder kurz vor Projektabschluss sind Bauträger oft verhandlungsbereit. Neben direkten Preisnachlässen sind auch Sonderausstattungen ohne Aufpreis oder die Übernahme von Notarkosten übliche Konzessionen. In Schwächephasen des Markts sind Nachlässe von 5-15 % auf den Listenpreis keine Seltenheit.

Was ist im Listenpreis eines Neubaus üblicherweise nicht enthalten?

Stellplätze und Garagen werden häufig separat bepreist. Ebenfalls nicht enthalten: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie etwaige Maklerprovision. Diese Nebenkosten summieren sich auf ca. 5-10 % des Kaufpreises. Auch Ausstattungsupgrades über den Standard hinaus werden separat berechnet.

Gibt es gesetzliche Vorgaben für Listenpreise im Neubau?

Nein. Der Listenpreis ist eine freie unternehmerische Entscheidung des Bauträgers. Es gibt keine Preisbindung oder amtliche Kontrolle. Käufer sind daher auf eigene Marktrecherche und ggf. professionelle Beratung angewiesen, um einschätzen zu können, ob ein Listenpreis marktgerecht oder überhöht ist.

Wie erkenne ich, ob ein Listenpreis marktgerecht ist?

Vergleichen Sie den Listenpreis mit aktuellen Kaufpreisen für fertige Neubauwohnungen in vergleichbarer Lage und Ausstattung. Der Gutachterausschuss Nürnberg veröffentlicht im Grundstücksmarktbericht aktuelle Neubaupreise nach Stadtteilen. Alternativ hilft eine kostenlose Erstberatung bei einem unabhängigen Makler, der den lokalen Markt kennt.

Welche Unterlagen sollte ich vor Kaufentschluss beim Bauträger anfordern?

Wer eine Neubauimmobilie auf Basis eines Listenpreises kauft, sollte vor Vertragsunterzeichnung die vollständige Baubeschreibung (Leistungsverzeichnis), den Bauzeitenplan, eine aktuelle Baugenehmigung, die Teilungserklärung und einen Nachweis über eine Fertigstellungsversicherung oder eine entsprechende Sicherheit des Bauträgers (z. B. Bürgschaft nach MaBV) anfordern. Der Listenpreis allein sagt nichts über die Qualität der Ausführung aus: Ein niedriger Preis kann mit einer Basisausstattung erkauft sein, die zahlreiche kostenpflichtige Extras erfordert. Vergleichen Sie deshalb immer den Preis inklusive der für Sie relevanten Sonderausstattungen - erst dann lässt sich der Listenpreis verschiedener Projekte sinnvoll gegenüberstellen. Unsere Marktdaten aus Nürnberg und der Metropolregion helfen Ihnen, den realen Wert eines Bauträgerprojekts einzuordnen.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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