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Grundbesitzbewertung

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Die Grundbesitzbewertung ist das steuerrechtliche Verfahren zur Ermittlung des Werts von Grundstücken und Gebäuden für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer. Sie richtet sich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) und ist von der zivilrechtlichen Verkehrswertermittlung zu unterscheiden. Das Finanzamt führt die Grundbesitzbewertung in der Regel auf Basis standardisierter Verfahren durch - ohne Inaugenscheinnahme des Grundstücks -, was dazu führen kann, dass der steuerliche Wert vom tatsächlichen Marktwert abweicht.

Bewertungsverfahren nach BewG

Das BewG sieht für bebaute Grundstücke drei Verfahren vor: Das Vergleichswertverfahren (für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, basierend auf Vergleichspreisen des Gutachterausschusses), das Ertragswertverfahren (für Mietwohngrundstücke und gemischt genutzte Objekte) und das Sachwertverfahren (Auffangmethode für selbstgenutzte und besondere Objekte). Unbebaute Grundstücke werden mit dem Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche bewertet.

Das Vergleichswertverfahren ist das einfachste und marktgerechteste Verfahren, wird aber nur dann angewendet, wenn ausreichend Vergleichspreise verfügbar sind. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der jeweiligen Stadt oder des Landkreises stellt diese Vergleichspreise bereit. In Nürnberg veröffentlicht der Gutachterausschuss regelmäßige Immobilienmarktberichte, aus denen aktuelle Kaufpreisspiegel und Bodenrichtwerte hervorgehen.

Das Ertragswertverfahren orientiert sich am nachhaltig erzielbaren Jahresrohertrag (Mieteinnahmen) abzüglich Bewirtschaftungskosten. Der verbleibende Reinertrag wird mit einem Liegenschaftszins kapitalisiert, um den Ertragswert des Gebäudes zu erhalten; der Bodenwert wird separat addiert. Dieses Verfahren bildet die Marktlogik für vermietete Objekte gut ab, kann aber bei niedrigen Liegenschaftszinsen zu hohen Steuerwerten führen.

Bedeutung für Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der im Rahmen der Grundbesitzbewertung ermittelte Steuerwert ist Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Da das Verfahren standardisiert ist, kann der steuerliche Wert über oder unter dem tatsächlichen Marktwert liegen. Eigentümer und Erben haben das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen (§ 198 BewG). Dieses Recht ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung, wenn der Finanzamtswert unrealistisch hoch erscheint.

Gerade bei sanierungsbedürftigen Objekten oder Immobilien in Randlagen weicht der Finanzamtswert nicht selten deutlich vom tatsächlichen Verkehrswert ab. Ein Sachverständigengutachten nach ImmoWertV kann in diesen Fällen die steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich senken und damit Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Höhe von mehreren Tausend Euro sparen. Die Kosten des Gutachtens sind dabei als Nachlassverbindlichkeit absetzbar.

Grundbesitzbewertung nach der Reform 2022

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für die Grundbesitzbewertung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Die Reformierung durch das Jahressteuergesetz 2022 hat die Bewertungsparameter angepasst: Die Liegenschaftszinssätze und Rohertragsfaktoren wurden aktualisiert, was in der Tendenz zu höheren Steuerwerten geführt hat. Gleichzeitig wurden die persönlichen Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht nicht angepasst - was bedeutet, dass ein größerer Anteil von Immobilienerbschaften steuerpflichtig wird.

Für Familien, die Immobilien auf die nächste Generation übertragen möchten, ist es daher wichtiger denn je, frühzeitig eine Schenkungsstrategie zu entwickeln. Regelmäßige Schenkungen im Rahmen der Freibeträge (410.000 Euro für Kinder je Elternteil alle zehn Jahre) können die spätere Steuerlast erheblich reduzieren.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Metropolregion Nürnberg können die automatisierten Finanzamt-Wertansätze - insbesondere in Lagen mit hoher Preisentwicklung wie dem Nürnberger Süden, St. Johannis oder Erlangen-Innenstadt - deutlich über dem realistischen Marktwert liegen, gerade bei sanierungsbedürftigen Altbauten. Wir empfehlen, bei großen Immobilienübertragungen grundsätzlich zu prüfen, ob ein Gegengutachten sinnvoll ist. Die Gutachterkosten von typischerweise 1.500-4.000 Euro können sich schnell rechnen, wenn der Steuerwert um mehrere Zehntausend Euro gesenkt werden kann.

Wer eine Immobilie in der Metropolregion vererben oder verschenken möchte, sollte den Zeitpunkt sorgfältig planen. Vor einer Übertragung empfehlen wir immer, den aktuellen Bodenrichtwert und die Vergleichspreise des Gutachterausschusses zu prüfen und den voraussichtlichen Steuerwert zu ermitteln. Wir helfen dabei, geeignete Sachverständige zu empfehlen.

Häufig gestellte Fragen

Wann führt das Finanzamt eine Grundbesitzbewertung durch?

Das Finanzamt führt eine Grundbesitzbewertung durch, wenn ein Erbfall oder eine Schenkung mit Immobilienbeteiligung vorliegt, sowie bei Grunderwerbsteuerpflicht. Die Bewertungsstelle des Finanzamts erlässt dann einen gesonderten Feststellungsbescheid, gegen den Einspruch möglich ist.

Kann ich den Feststellungsbescheid des Finanzamts anfechten?

Ja. Gegen den Grundbesitzwert-Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Als Nachweis für einen niedrigeren Wert ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen, das die Anforderungen der ImmoWertV erfüllt.

Gilt die Grundbesitzbewertung auch für Betriebsvermögen?

Nein. Für Betriebsvermögen gelten eigene Bewertungsvorschriften des BewG. Die Grundbesitzbewertung bezieht sich ausschließlich auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im Privatvermögen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbesitzbewertung und Verkehrswertgutachten?

Die Grundbesitzbewertung ist ein steuerrechtliches Standardverfahren des Finanzamts, das ohne Ortsbesichtigung und nach festen Schemata arbeitet. Das Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ist eine individuelle sachverständige Wertermittlung, die den tatsächlichen Marktpreis abbildet. Beide Werte können erheblich voneinander abweichen - insbesondere bei älteren, sanierungsbedürftigen oder atypischen Objekten.

Welche Besonderheiten gelten bei der Grundbesitzbewertung für Eigentumswohnungen?

Eigentumswohnungen werden im Rahmen der Grundbesitzbewertung vorrangig im Vergleichswertverfahren bewertet. Das Finanzamt greift dabei auf die Vergleichspreise zurück, die der Gutachterausschuss der jeweiligen Stadt oder des Landkreises für ähnliche Wohnungen in vergleichbarer Lage und Ausstattung veröffentlicht. In Nürnberg stellt der Gutachterausschuss regelmäßige Kaufpreisspiegel zur Verfügung, die nach Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattungsklasse und Stadtgebiet differenzieren. Da der Gutachterausschuss die statistischen Werte aus tatsächlichen Kaufpreisen ableitet, bilden sie den Markt grundsätzlich besser ab als die pauschalen Ansätze des Sach- oder Ertragswertverfahrens. Dennoch kann es Abweichungen geben: Wohnungen in Sonderlagen, mit außergewöhnlichem Grundriss oder in sanierungsbedürftigem Zustand weichen von den statistischen Durchschnittswerten ab. Erben oder Beschenkte, die eine Nürnberger Eigentumswohnung übertragen bekommen, sollten den Feststellungsbescheid kritisch prüfen und bei offensichtlichen Überbewertungen ein Gegengutachten in Auftrag geben - insbesondere wenn der Steuerwert die tatsächlich erzielbaren Marktpreise in der konkreten Straßenlage überschreitet.

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