Wie viel ist Ihr Grundstück mit Altbestand in Wendelstein-Kleinschwarzenlohe wirklich wert – und lohnt sich ein Verkauf überhaupt? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer, wenn ein altes Haus oder Nebengebäude auf dem Grundstück steht. Der Marktwert hängt dabei von zahlreichen Faktoren ab – und der richtige Verkaufszeitpunkt kann über mehrere zehntausend Euro entscheiden.
In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie beim Verkauf eines Grundstücks mit Altbestand achten sollten, welche Risiken bestehen und welche Chancen sich in Kleinschwarzenlohe aktuell bieten.
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Warum ist Altbestand ein besonderer Fall?
Ein Altbestand – etwa ein altes Einfamilienhaus, ein leerstehender Bungalow oder eine nicht mehr nutzbare Gartenhütte – beeinflusst den Verkaufspreis deutlich. Käufer müssen entweder sanieren oder abreißen, was mit Kosten und Unsicherheit verbunden ist.
Typische Herausforderungen beim Verkauf mit Altbestand
- Unklare Bebaubarkeit: Muss der Altbestand erhalten bleiben oder ist ein Abriss möglich?
- Kostenrisiken für Käufer: Abriss, Entsorgung, Altlastenprüfung etc.
- Wertminderung durch Zustand: Alte, unsanierte Gebäude senken den Grundstückswert.
- Emotionale Bindung: Besonders bei Erbimmobilien fällt eine nüchterne Bewertung schwer.
Chancen beim Grundstücksverkauf in Kleinschwarzenlohe
Trotz möglicher Hürden bietet ein Grundstück mit Altbestand in begehrter Lage – wie Wendelstein-Kleinschwarzenlohe – oft große Potenziale.
Standortvorteile in Wendelstein-Kleinschwarzenlohe
- Gute Anbindung an Nürnberg und Schwabach
- Ruhige Wohnlage mit hoher Nachfrage
- Viele Bauherren suchen Grundstücke zur Neubebauung
Verkaufschancen für Eigentümer
- Projektentwickler kaufen gezielt Grundstücke mit Abrissobjekten.
- Privatkäufer nutzen Förderungen für Neubauten.
- Höherer Quadratmeterpreis bei Teilung oder Baurechtsoptimierung.
Wie läuft der Verkauf mit Altbestand ab?
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Kostenlose Grundstücksbewertung: Marktwert realistisch einschätzen lassen.
- Bebauungsplan prüfen: Welche Möglichkeiten bietet die Gemeinde?
- Abriss prüfen: Ist das Gebäude schützenswert (Denkmalschutz)?
- Makler beauftragen: Vermarktung an passende Zielgruppe (z. B. Bauträger).
- Verkauf professionell abwickeln: Rechtssicher, mit Vorprüfung aller Unterlagen.
📌 Tipp: Unser Team bei my-home.de kennt den Markt in Wendelstein genau – und weiß, welche Käufergruppen für Altbestand besonders relevant sind.
Risiken beim Verkauf mit Altbestand
| Risiko | Auswirkung | Lösung durch Experten |
| Abrisskosten | Senken den Käuferpreis | Vorab-Angebot einholen |
| Altlasten im Boden | Haftung für den Verkäufer möglich | Altlastenprüfung durchführen |
| Erschließung unklar | Verzögerung bei Neubau | Klärung mit Gemeinde |
| Gebäude unter Denkmalschutz | Kein Abriss erlaubt | Denkmalschutz prüfen |
Checkliste: Grundstück mit Altbestand erfolgreich verkaufen
- Bebauungsplan bei Gemeinde einholen
- Altlasten prüfen lassen
- Abrisskosten kalkulieren
- Marktgerechte Bewertung erstellen
- Zielgruppe definieren (z. B. Bauträger, Privatkäufer)
- Vermarktung mit aussagekräftigem Exposé starten
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Fragen & Antworten zur Grundstücksbewertung mit Altbestand
In der Regel zählt der Bodenwert – vor allem, wenn das Gebäude wirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist.
Am besten über einen Makler, der gezielt Projektentwickler oder sanierungsbereite Käufer anspricht – wie die Experten von my-home.de.
Ja, aber der Abriss sollte vorher mit der Gemeinde abgestimmt werden – und kann sich auf den Verkaufswert auswirken.
Je nach Lage und Zustand dauert der Verkauf zwischen 4–8 Wochen – bei guter Vorbereitung und realistischer Preisfindung.
Alle Informationen zum Zustand, eventuelle Mängel, Bebauungsplan, Lagevorteile und Abrissoptionen.
Unter Umständen Spekulationssteuer – hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
Denkmalgeschützte Gebäude dürfen nicht einfach abgerissen werden – das kann den Kreis potenzieller Käufer einschränken.
Oft ja – das erhöht den Verkaufswert. Die Gemeinde muss der Teilung zustimmen.
Mit einer professionellen Wertermittlung, der Prüfung von Altlasten und einem abgestimmten Vermarktungskonzept.


Haftungsausschluss
Die in diesem Ratgeber enthaltenen Informationen, Empfehlungen und rechtlichen Erläuterungen dienen ausschließlich als unverbindliche Hinweise. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung im juristischen Sinne, und die Inhalte können die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht ersetzen.Für rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen, Vertragsgestaltungen oder steuerlichen Aspekten ergeben, ist es unerlässlich, professionelle juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Ratschläge bieten lediglich eine erste Orientierung und können aufgrund der Komplexität der Rechtslage keine individuelle Lösung darstellen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter und vermitteln auf Wunsch den Kontakt zu einem passenden Anwalt oder Fachberater. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür unter service@my-home.de.